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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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1257
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November und Dceember 1642, 1257

Bündnisses berechtigt seien, und daß man sie künftig mit dergleichen Schreiben verschonen möchte. I». InZuschrift des Herrn von Schönau, welcher auch ein Schreiben der Erzherzogin Claudia folgt, wird be-btet, daß der Feind mit einer Anzahl Kricgsvolk bei Stein am Rhein und in der Nähe von Hohentwiel an-kommen sein und die Absicht haben soll, über eidgenössisches Gebiet zu ziehen, und das Ansuchen gestellt, man'"°chte im Hinblick auf die Erbcinigung und die Gefahren, welche der katholischen Religion daraus erwachsen^'"Nen, dahin wirken, daß von der Eidgenossenschaft dem Feinde kein Vorschub geleistet noch der Paß gestattet^rde. Es wird geantwortet, daß man nichts versäumen werde und gewillt sei, die Erbeinigung getreulich zu^ltcn. Die Laudvögte werden ermahnt, die Pässe in gute Verwahrung zu nehmen und ihrerseits nichts zu ver-einen. Zürich soll ersucht werden, im Namen aller regierenden Orte diesen Bemühungen den erforderlichen^chdruck^zu verschaffen. «. Casati warnt in seinem Schreiben die Gesandten, den Forderungen Caumartinsgünstiges Ohr zu leihen, zeichnet das Verfahren Frankreichs und weist auf den Mißbrauch der cidge-Mschcn Truppen hin, welchen es sich gegen das Bündniß zu Schulden kommen lasse. Dem Grafen läßtseine Warnung verdanken, ihn von den Angekommenen Berichten und Warnungen in Kenntnis; setzen""d ihm, was ferner nothwmdig ist, insinuieren, worüber jeder Gesandte mündlich zu Hause berichten«I. (S. u. Deutsche gem.' Vogteien übcrh.) v, K (S. u. Thurgau.) «. Wegen der Beschwerden^ Alumnen im Colleginm zu Mailand wird dem Hauptmann Ulrich Dullikcr von Lucern, Landvogt zu^ggwis, der Auftrag crthcilt, bei dem Cardinal-Erzbischof zu Mailand das Erforderliche anzubringen,' (S, u, Nheinthal,) ». Zürich schickt das Schreiben des WaldvogtS von Schönau, in welchem sich der-im Namen der Erzherzogin Claudia beklagt, daß namentlich von Christoph Labhardt zn SteckboruItalien von österreichischen Aemtern und Unterthancn gekauft und gegen die Schnldner dann ArresteSequester in Anwendung gebracht werden, und wünscht, daß man dicß verbiete. Zürich mißbilligt^ Handlungsweise; ihm geben auch die Gesandten ihre Zustimmung und ersuchen dasselbe, den Land-^cu die Cassierung solcher Käufe anzubefehlen, jedoch sollen die schon vor langer Zeit geschlossenen Ver-^avon ausgenommen sein. It. (S. u. Nheinthal.) I» u. Sargcnw.) m. u. De.itsche gem.

^ Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgenheiten:

5°'?" »cmcine Aoqtcicu «der!,. .1. Art. S7. Kirchliches. Nrt. 42. Polizeiliches:e,

7 »rasschast Tlmrqnu. v. Arl.3<Z3. NeligionSsachen n, t Nrl.440. GotteShliuser. Klöster,

h, ^"»tci Nheinthal. I». Nrt. 82. Anstände m.d. Abt v.St.Gallen. Ii. Art. 23. Verwaltung im Allgemeinen.

^Ü'chaü I. Art. 6, Verwaltung im Allgemeinen.

Couserenz der Städte Bern nnd Freiburg.

An der Sense. l«42, 27. November bis 2. Decembcr.

Staatsarchiv Vcr». Fr-il'»rgcl engidiedc, Ad. S', S.Lv. Heft tS7.

Bern. Anton von Graffenricd, Venner; Hans Rudolf Zehender, Vcnncr; Heinrichdes Raths; Marx Hermaiin, Gencralconimissarius. Frei bürg. Jakob Bumann, Alt-Scckel-Johann Daniel von Montcnach, des Raths; Peter Reifs, Alt-Burgermcistcr; Niklaus von Montc-' ^ Raths; Martin Tcchtermann, Gcneralcommissarius.

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