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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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November 1642.

ciuigung zuwider Unterthaneu der Orte und namentlich Christoph Labhard zu Steckbvrn sowohlschulden als auf den österreichischen Aemteru haftende Capitalieu ankaufe und dann, nm sich wiederzu machen, auf die Güter der österreichischen Unterthanen, welche auf ihrem Boden liegen, Arrest ^Er ersucht, man möchte dieß verbieten. Die Orte werden ihre Ansichten darüber Zürich mittheilen.

Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangclegenhciten:

Bier cnnetbirg. Vogtcien übcrh. i. Art. S7. Abzug.

» aus dem Bernereremplar.

SS2.

Vertrag zwischen Zürich und dem Abt von Einsiedeln über die Kirchen zn Bm'st

tttld Eschenz.

Cinfieveln. 1642, 19. November (9. a. K)

Staatsarchiv Zürich. Etadt »»d Landlchast Zürich. Nri. ttü.

Den Vergleich siehe im Abschnitte Herrschastsangclcgenhciten:

Landgrasschaft Thurgan. Art. 362. Religionssachcn sc.

NN».

Conferenz der V katholischen Orte.

Lucern. 1942, 24. und 23. November.

Staatsarchiv Luccr». Al'sch. >Iv anno 1VI2. Bd. XXXII. t'ol. 222.

Gesandte: Lucern. Jost Fleckcnstein, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Jost Bircher,Alt-Schultheiß und Stadthauptmann; Jakob Bircher, Vcnner; Ludwig Meyer, Kornhausmeister, desU r i. Johann Jakob Tanncr, Ritter, Landammann; Johann Heinrich Znm Bruitnen, Ritter,annnann und Landshauptmann. Schwyz. Johaitn Sebastian Abyberg, Landammaitn; MichaelStatthalter. Unterwaiden. Marquard Jmfeld, Landammann, von Obwaldcn; JohannLussi, Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Wolfgang Wikart, Statthalter; ^Boßhard, Ssckelmeister; Peter Trinkler, des Raths.

i». Eidgenössische Begrüßung. Die so eben eingelangten Schreiben des kaiserlichen Resident .Schönau, des französischen Ambassadors von Caumartin und des spanischen Gesandten, Grafen ll-nwerden verlesen. Caumartin stellt den Gesandten vor, daß der Spanien bewilligte Aufbruch den 'muugcn des Biindnisses mit Frankreich zuwiderlaufe, und weist namentlich ans dem Jahre 1666ein Aufbruch, der »ach Flandern hätte geführt werden sollen, ans die Vorstellungen Frankreichsgängig gemacht worden sei. Die Gesandten antworten, daß sie nicht glauben, daß die Orte demzuwidergehandelt habeil, da der Aufbruch die Bestimmung habe, die Leibgarde des Königs zunicht gegen andere Fürsten oder deren Lande gebraucht zu werden; sie glauben nicht mehr gethan zu > ^als was ein freier, souveräner Stand zu thun befugt sei, und sprechen bei diesem Anlasse den Wmüh ^ ^daß auch von Seite Frankreichs den Klagen möchte abgeholfen werden, zu welchen die Orte vcrMG