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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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1255
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November 1642.

Tagsatzung ihren Fortgang lassen könnte und sich dicßfallsnicht zerschlage» sollte", weil dieeine?/" Eidgenossenschaft gar veränderlich seien. «I. Appenzell-Anßerrhodcn hatte an Zürich umN Steuer für die Vrandbeschädigtcu von Urnäschen geschrieben. Falls an die übrigen Orte ein gleiches^ugt sein sollte, hat Zürichs Gesandtschaft den Befehl, sich über eine Beisteuer von 300 bis 400CgclOrt zu vergleichen. Da die andern Gesandten aber hiefür nicht instruiert sind, so wird dieZig/^" ^li>schied genommen, v. l) Da Oberst Keller zu Constanz für ein Mal mehr nicht als ein ein-sam Waaren lvill abfahren lassen, so soll Zürich in der evangelischen Ortegehcn" "u ihn schreiben, er möchte künftig um guter Nachbarschaft willen zwei Schisse mit einander ab-gciivs-. ^ und Basel werden ersucht, die Ratification des jüngst zwischen Constanz und der Eid-"Schaft errichteten Vergleiches sS.Absch.985, Anm.zuoj der Stadt Zürich beförderlichst einzusenden.b°n o berichtet, auf Begehren von Glarus habe es unlängst etlicher Angelegenheiten halber eine Confereuzsch^, Schwhz und Glarus nach Rapperswhl ausgeschriebeit. Schwhz habe sich geweigert, den zürcheri!rjcht^^"ber neben dem seinigen sitzen und die Verhandlung verzeichnen zu lassen, wcßhalb man unvcr-iibria ^ einander geschieden sei. Zürichs Gesandtschaft ist beauftragt, das Gutachten derVerl , ^ darüber vertraulich einzuholen. Die übrigen Gesandten bezeugen über dieses unfreundlichei» de, großes Älißfallen, nehmen aber wegen mangelnder Instruction die Sache einfachEij^!' ?^lsied. Basel berichtet, der Abt zu St. Blasien befriedige ungeachtet der Mahnung gemeiner^ wssen seine Vcrburgerten für ihre Ansprachen nicht und wolle sogar von fünfzehn alisstehenden Zin-r ^ einmal zwei abzahlen; Zürich möchte im 'Namen der evangelischen Städte eine ernstliche Erinne-.^"selben ergeheil lassen. - Der Antrag wird in den Abschied genommen. I». Basel berichtetdie s/ öerburgerten Schiffleute Hütten dem Herren Arbogast von Andlau, der ihnen schuldig sei, für^.^"ldigc Summe eben so viel vcrarrestieren lassen. Derselbe habe hierauf unschuldigen Bürgern' vontci^i^ Bisthum Mainz Maaren angehalten und wolle selbige trotz obrigkeitlichen Schreiben nicht^rrcst^"' ^ ^ befindlichen Interessierten des Ritterstandes mits" ^brvheil und im Namen der evangelischen Orte bei Churinainz um Aufhebung des gedachtene>i^^"zuhalten? Die übrigen Städte haben gegen diese Mittel nichts einzuwenden, i. (S. u. Vieri» ^"gteieu überh.) Ii. Weil aller Orteil in der Nachbarschaft die Geldsvrten herabgesetzt werden,l^ii Schaffhauseu für nvthweildig, daß die Eidgenossenschaft auch nachfahre, da es jetzt noch mit inin-geschehen könne, als wenn das Geld noch mehr gesteigert sei. Der Antrag wird in denI genommen. I. Zürich, Basel und Schaffhausen theilen Bern mit, daß ihre Kaufleute sich überzefv>^" ^^rung zu Morges höchlich beklagen, indem von jedem Stück Gut 8 Batzen mehr als bisher!»h werden; sie ersuchen Bern, diese dein alten Herkommen zuwiderlaufende Neuerung beförderlichst^erm^"' Gesandtschaft nimmt dieses Begehren in den Abschied. Ii». Zürich ist von etlichen^>f, > benachrichtigt worden, daß ihnen an den freien, offenen Märkten im- Bernergebiet der Frucht-derh. '"ehr, 'vie bisher, wolle gestattet werden. Es ersucht deßhalb Bern, es bei dein alten Herkommen^ ^"'6 Gesandtschaft nimmt das Begehren in den Abschied, i». Zürich und Berngemäß ihren Justructivilen, der Stadt Straßbnrg in Anbetracht ihres Zustandes von ihremGllldeil auf eine gewisse Anzahl von Jahren wieder zu ersetzen. Das letzte Schreiben^ ^'Vahbllrg soll in diesem Sinne beantwortet und deren Bescheid wegeil Erhebung des Geldeswerden. «». Marx Jakob von Schönall rügt im Namen der Erzherzogin Claudia, daß der Erb-