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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
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1253
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October und November. 1643. ^53

dein ^ Kcnntniß. Das Schreiben ivird verdankt und in den Abschied genommen. I». Nach-

,Zürich hat, daß. es auf des Prälaten zu St. Blasien in seinen, eigenen Lande oder in den

^ wen Herrschaften liegenden Gefälle solchen Creditore», welchen dieselben nicht specicll verschrieben sinde »der Exemtionen nicht bewilligen werde, ersucht der Prälat die katholischen Orte auch um eine Er-Die Gesandten haben zwar keine Instruction, sind aber der Meinung, daß die Herren und Obern^"cnfalls Hand bieten und dafür sorgen werden, daß ein jeder sich nur an seine Specialunterpfänderleit' ' ^ 5" der rechtlichen Erörterung der die Fischerei auf dem Vierwaldstättersee betreffenden Streitig-Die ^cern und Nidwalden erwählten Sätze setzen als Tag der Verhandlung den 29. October andieser beiden Orte werden ersucht, bei ihren Herren und Obern dahin zu wirken, daß diebcid^"^ vorgezogen werden. sEs erfolgte ein schiedsrichterliches Urthcil, das

-Vhcile verwarfen. Erst den 18. März 1655 wurde dieser Streit durch einen Vertrag beigelegt.s. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcgcnhcitcn:

Thnrgail. «1. Art. 361. Ncligionssachcn zc.i»ft «lUWnS. v. Art. 1v. Verwaltung im Allgemeinen.

OKM.

Cvnfercnz der I V Schirmvrte Gevsau's s?).

Gersalt. !(>42, 22. October.

VandeSarchlv Nidwaldc». Protokoll der Wurbinräthr» , auch Räthc and L »nolouthcn. Bd. ll. toi. I2ö.

Ein von tinseren E. von Uri beschribene zusammenkunfft ghen Gersaulv wegen etivaß gespänen da-^ >^n zuo besnochen ist Herr Statthalter Arnold Stultz zum gesandten dahin verordnet, uff mitwuchen^ 22. disz dasclbstcn zuo crschmcn." Ein Abschied hat sich nicht vorgefunden.

Conferonz von Zürich, Schwyz und GlaruS.

Rapperswyl. tK42, 4. November (25. October a. K.)

^ Laiidcöarchiv Tchwyz.

^ "ri ch. Salomon Hirzel, Bürgermeisters Johann Heinrich Schnecberger, des Raths.ZuHann Sebastian Abhberg, Landammann; Melchior Bctschart, des Raths Und Sicbner.'' Jvhann Heinrich Elmer, Landammann; Fridolin Tschndi, Alt-Landammann.^der Gesandten von Schwhz eröffnen, daß, wenn man die alten Bräuche nachschlage, sich zeige,^ Itcitt^^^ desjenigen Ortes den Abschied auszufertigen habe, welchem die Malstatt, wo die Conse-'^u versprechen stehe". Es verlangt daher, daß der Schreiber Zürichs den Abschied nicht^eil Zürichs Burgermeister erklärt, daß während der 25 Jahre, welche er an dergleichen Conferenzen^-^"uimen habe, immer entweder der zürcherische Schreiber allein oder in Verbindung mit dem^Zii-' andern Ortes den Abschied verfaßt habe, und trägt darauf an, daß beide Schreiber, der""d der von Schwhz fungieren sollen. Die Gesandten von Glarus sind in dieser Sache ohne"U- Schwhz erklärt, daß es den Befehl habe, sich in keine weitere Verhandlung einzulassen, wenn