1218 August 1641.
den Obrigkeiten dieselben vorzulegen und bis zu deren Entschluß die Exccntion einzustellen, aberTermin dafür festzusetzen. Hingegen ersucht der spanische Ambassador Saavedra die zürcherischen Geia>» ^die burgundischen Angelegenheiten wegen der rheinthalischen nicht zurückzustellen, um dadurch die Sach^ ^dem Kaiser, bei Spanien und dem Reichstag nicht suspect zu machen, als ob damit die Hintertreibt»»^Behandlung der burgnndischen Sache gesucht würde. — Nach verschiedenen Verhandlungen wird c>»^unter Mitwirkung der fünf unparteiischen Orte von beiden Theilen der das Nheinthal regierende» - ^ein Vorschlag angenommen, welcher dem zuletzt aufgeführten gleich ist, ausgenommen in Beziehung ^Termin, welchen zu bestimmen in diesem Vorschlage den Obrigkeiten anheimgestcllt wird. Was wcitü ^diesem Geschüft verhandelt worden ist, enthält der allgemeine Abschied. Schließlich ersuchen Zürich,und Appenzell die Städte Bern, Basel und Schaffhanscn eid- und religionSgenössisch, ihnen, falls dic l" ^stischcn Orte sich nicht zu der Gebühr bequemen wollten, nach Kräften zu helfen, damit so vielbidcrbe evangelische Unterthanen in den gemeinen Heerschaften von solchem Zwang errettet und bc>Seelenfreihcit erhalten werden. I». 1) Da dic fünf Orte sammt Junerrhvden ihren Abschied, die burg»»^.Angelegenheit betreffend, dem französischen Gesandten, zugeschickt und anch dem Kaiser für sichgeschrieben haben, so errichten die übrigen acht Orte ebenfalls einen Abschied und lassen selbigc»einem Schreiben an den König dem französischen Gesandten zustellen, des Inhalts, daß man die Scn'h^der Ambassador sich in keine Berathung habe einlassen wollen, weil er die Beglaubigungsscksckeibendra's nicht genügend gefunden, sechs Monate lang ruhen lassen solle, die Feindseligkeiten in dieser ^gestellt bleiben und die noch mangelnden Schriften beigebracht werden sollen. Falls durch diesesein Waffenstillstand nicht erhältlich wäre, so konnte wegen dieses und anderer Geschäfte von zwti ^Orten eine Gesandtschaft an den König geschickt werden, wie dieß auch die bnrgundischen Abgesa»^^.gelegentlich begehren. 2) In derselben acht Orte Namen werden zwei andere Schreiben aufgesetzt,an den König von Frankreich, das andere an die in dessen Dienst befindlichen Obersten und Hcw^ ^Ob dic Ausfertigung geschehen solle oder nicht, darüber sollen sich die Orte binnen drei Wochenerklären. In dem einen wird der König ersucht, das eidgenössische Kriegsvolk nicht den Bündnisse'» s' ^offensiv zu gebrauchen; in dem andern werden dessen Obersten und Hauptlcute crmahnt, sich nicht ABestimmungen der Bünde und ihre Instructionen gebrauchen zu lassen. 3) Schließlich wird Zürich ^die Antworten auf die Schreiben des Kaisers und der Neichsversammlung, da die fünf Orte und V ^rhvden die ihrigen bereits ausgefertigt haben, so bald als möglich auszufertigen. «. Da OberstFreiburg, der etliche Mal als Gesandter zu Baden gebraucht worden ist, noch in kaiserlichen Psti^^soll, wie er denn stracks von dieser Tagsatzung nach Negensburg verreist ist, so wird die Fvag^Abschied genommen, ob eine solche Person in einer gemeineidgenössischen Versammlung, wo von dc- ^und anderer hohen Potentaten Interessen verhandelt wird, könne geduldet werden. Es wird passend u« ^daß Bern, wenn künftig wieder eine Tagsatzung bevorstehe, etwa einem bekannten Herrn zu z>"
wegen schreibe. «I. Berit berichtet, in seinem Gebiete seien die Necruten oder das besondereErgänzung der verminderten Compagnieen insgemein verboten. Wenn jedoch ein HauptmannNecruten bedürfe, sei ihm gestattet, vor Rath darum anzuhalten, worauf je nach den Umständenligung erfolgen werde oder nicht. Es wird auch beigefügt, bisweilen »verde eine auf 200 Man»Compagnic bis auf 300 verstärkt, was nicht wohl zulässig sei, weil man so von seinem Volke entblM ^ ^und weil solches der alten Form der Werbungen zuwiderlaufe. Anders verhalte es sich, wen»
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