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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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August 1641.

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Verhandlungen der katholischen Orte.sS. u. Thurgau.)

Nlan sehe auch im Abschnitte Hcn'schaftscmgclegcnhcitcin,v. Art. 146. Abzug. im».

„ 73- Verkauf von Gerichtsherrschafteu. in».Art. 143. Glaubcnssacheu. II.

I»I».Art. 69. Anstände mit Bern,iii. Art. 139. Kriegssachen.

«K. Art. 126. Verhältnis; zum Bischos von Como.I». Art. ISO. Jnstizsachen.

»ZH. Art. 334. Geistliche Orden, Klöster.

^"sschaft Thiirgail.Nheinthal.

.s'"lt Baden.

^»gtei Frxjx Uemtce.

Vogtcicn übcrh.^"Mei Sanis.

°Stei Mendris.

, NN aus dem Lucernercremplar.

Art. S9S. Locales.„ 438. Gotteshäuser, Klöster.Art. 7ö. Abzug.

Art. 124. Jnstizsachen.

WAG.

^'Handlungen der evangelischen Orte unter sich und init Freiburg und Svlvthurnwährend der geineineidgenössischen Tagsatzung zu« Baden. iin Angnst.

StnntSarchw Zürich. »05t. XII. 149. tili. SIS.

Gesandtschaft Zürichs ist wie die der andern Orte hauptsächlich wegen des bnrgundischen Ge-le» ^ ""s die allgemeine Tagsatzung abgesandt worden, hat aber von ihrer Obrigkeit neuen Befehl erhal-Eba^^ der Jmproccdnren, welche seit letzter Jahrrechnnng durch den Landvogt Belmont gegen etlichez»r /^ b^e im Nheinthal Verübt worden sind, und der Strafen, welche er über solche verhängt hat, welche^"Hellsehen Religion übergetreten oder gemischte Ehen eingegangen sind. Es werden von Zürich meh-berichtet. Seine Gesandten fügen bei, sie hätten Befehl erhalten, mit den fünf katholischen^lte» Staudessachen zu behandeln, bis sich dieselben für gebührende Haltung des Landfriedens erklärtkönnen nicht einsehen, warum über den Frieden einer benachbarten auswärtigen Provinz solle»»^ ^ werden, während im eigenen Land der Friede gebrochen werde. — Die Gesandten von Glarnssih. "^errhvden, in Betreff dieser Sache noch nicht instruiert, erklären, daß sie Zürich behülflichi». ^ Folge dessen richtet Zürich an die Gesandten der fünf uninteressierten Orte ein Schreiben,

^ dieselben ersucht, sie möchten die katholischen Orte dazu bestimmen, die Exemtion einzu-^ ^ Erklärung zu geben, widrigenfalls es dieselben auffordere, Zürich das eidgenössische

Sollte auch das abgeschlagen werden, so trage Zürich Bedenken, neben den fünf katho-»»l> ^.^en zu sitzen, wenn vorher andere Standessachen zur Verhandlung kommen sollten. Bern, Basel7^Mausen rathen Zürich in einem Schreiben ab, von den Verhandlungen der Standcssachen sich^ Drehen, und machen aus die schlimmen Cvnsequenzen davon aufmerksam. Die fünf uninteressiertenhe» nun den Vorschlag, es sollen sofort die gemeinen Sachen zur Behandlung kommen, und spre-de» ^ Hnffmmg aus, daß innerhalb zweier Monate die regierenden Orte sich freundlich vergleichen oder^üi ^ den Bünden und Verträgen austragen werden; inzwischen soll jede Exemtion eingestellt

^gc» ^ evangelischen regierenden Orte nehmen diesen Vorschlag an. Katholischerseits wird vorge-' 'weh Behandlung des Hauptgeschäfts zum Verhör des Landvogts zu schreiten; zeigen sich Bedenken,

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