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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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August uud September 1641.

denken sich erheben, alles den Herren und Obern zu referieren. Nuterdessen soll alle Exemtion undProcedur eingestellt bleiben, bis sich die Obrigkeiten mit einander vereinbart haben. sEs werden 1Projccte zn einer Vereinbarung entworfen, welche aber alle dem einen oder dein andern.Thcile nicht l»>uchmbar erscheinen. Lucernerexcinplar.fi (S. u. Nheiuthal.) (S. u. Lauis.) (S. n.

dris.) I»I». Schwhz eröffnet, dermalen und bei der Herbstzeit, da die Vichmürkte angehen, werde hieda Vieh von der Weide entführt, woraus ehrlichen Leuten viel Schaden widerfahre; man möchte deh,'^überall an den Pässen uud Zollstättcn niemand mit Vieh ohne Paßzedel, in welchem angegeben sin ^uud von wem es gekauft worden sei, passieren lassen. — Der Antrag wird in den Abschied genommen > ^allen Landvögten deßwegen geschrieben, damit überall Fürsorge getroffen und wie vor einem Julst'^Mandat publiciert werde. Basel und Appenzell werden gebeten, an gehörigen Orten ihrer NachbaN^wiederum Warnungen ergehen zu lassen; ebendasselbe wird etlichen Landvögten befohlen, «v. ^ 'fund Glarus beklagen sich, daß zu Zürich für etliche Sachen der Zoll gesteigert worden sei. Die Geßuuschaft von Zürich verlangt, daß ihr diese Beschwerde schriftlich übergeben werde, weil sie nichts davon ^«1,1. Von Schaffhausen wird abermals die Beschwerde vorgebracht, daß die Schiffe mit Salz und ckvm'Uvon Lindau nicht wie früher nach Schafshausen zu der gewöhnlichen Niederlage geführt, sondern unt^,"zu Constanz ausgeladen werden, dafür aber doch der alte Schisflohn gefordert werde. Dem Landvogt des m^thals wird daher befohlen, nach Lindau zu gehen, mit dem Commandanten und der Obrigkeit dascck'^,reden und ihnen vorzustellen, daß der Vorwand, man könne wegen der Soldaten auf Hohentwiel nickstpassieren, nicht mehr zutreffe, da die coustanzischen Schiffe ohne Gefahr auf- und abwärts fahren, uudersuchen, die Schiffe nach altem Herkommen bis in die Stadt Schaffhausen fahren zu lassen oderuössischen Schiffleuteu zu gestatten, Salz und Güter in Liudan abzuholen nnd in einer Fahrt nach ^ ^Hausen zu fertigen. Dem kaiserlichen Residenten, Herrn von Schönau, wird deßhalb ein Memmstcck >geben und derselbe um seine guten Ofsicien ersucht, vv. Basel erklärt, daß es, weil von andern ^der Eidgenossenschaft für die Ansprachen ihrer Burger auf die in der Eidgenossenschaft gelegenen (3^' ^Prälaten von St. Blasien das Recht begehrt worden sei, nicht unterlasse, sich ebenfalls anzumelden.das eine namhafte Summe nebst Zinsen zu fordern hat, wofür ihm specisicierte Güter in der Eidg^.^,schaft verschrieben sind, kündigt ebenfalls an, dasselbe thun zu wollen. — Es wird wegen der eidgcimilld^.Ausprecher au den Prälaten geschrieben und derselbe ernstlich ermahnt, Satisfaction zu geben, daden rechtmäßigen Prätendenten, welche ihr Recht auf die eidgenössischen Güter haben, dasselbe nickst ^ ^verweigern können. t'I'. Nnterwalden nid dem Keruwald und Schwhz beschweren sich über cine Zollliei^zu Zug und begehren deren Aufhebung. — Zug entschuldigt sich damit, die Klage rühre von den H^ ^her, welche eine Zeit lang die Güter in der Stadt Zug „verfactoriert" hätten. Auf Zürichs selbst^ ^Begehren habe man Bnrger aus der Stadt hiezu ernannt, welche auch der Faktoren Lohn haben si'^ ^Es wird für passend erachtet, daß dieser Mißverstand durch weitere Unterredung zwischen Zürich um ^aufgehoben werden könne. KK'. Der Landschreiber des Thurgaus berichtet, daß von den Gewm. ^der Stadt Constanz wegen der Ratification des Zvllvergleichs noch einige Schwierigkeiten gemachtDa dieselben wenig erhebliche Punkte betreffen, so schreibt man dem Obersten Keller nochmals uu^sihn um die Ratification, auch den kaiserlichen Residenten, Herrn von Schönau, um seine gn^ ^I»I». (S. u. Baden.) II. (S. u. Freie Aemter.) lilc. (S. u. Thurgau.) II. (S. u. Rhcinthu -