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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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1214
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1214 ' August uud September 1641.

tracht, daß bei der Neutralität Burgunds das Vaterland sehr interessiert sei, daß die Pensionen und deverdiente Besoldung ihrer Leute nur langsam erfolge, daß das in französischen Diensten stehende Kriegsgegen das Bündniß offensiv gebraucht und dadurch die Erbeinigung verletzt »verde, ihr in Fram^stehendes Kriegsvolk heimberufen werden. Die Gesandten von Uri und katholisch Glarus haben für dieberufung zwar keinen Befehl, nehmen aber dieselbe in den Abschied und wollen auch nicht, daß, ihr Volk aBündniß und der' Erbeinigung zuwider gebraucht werde. Freiburg und Solothurn halten die Heimberuft'^für Burgund nicht ersprießlich und sind der Ansicht, daß man nochmals eine ansehnliche Gesandtschaft^den König von Frankreich schicken sollte, um die Wiederherstellung der Neutralität zu befürworten- ^dieß erfolglos, so könnte man die künftigen Volkswerbungen und die Completierung der Compagniecn ^weigern. Sie sind- ebenfalls der Meinung, daß das Volk in französischen Diensten nicht wider dender Bündnisse und der Erbeinignng gebraucht werden dürfe. sLuccrn, Schwhz, Unterwalden, ZugAppenzell-Jnnerrhoden geben in eurem Schreiben dem Kaiser, dein churfürstlichen Colleginm zu Regem ^und dem Cardinal-Jnfante Kenntnis; davon, daß sie sich entschlossen haben ihr Kriegsvvlk heim zuFerner richten die katholischen Orte sammt Glarus und Appenzell-Jnnerrhoden an beide königlichensadoren ein Schreiben des Inhalts, daß sie eine Suspension der Waffen zwischen beiden Burgund uu'stens auf sechs Monate vorschlagen, daß mehrere Orte Bedenken tragen, Frankreich neue Werbungen ZUstatten und ihr Kriegsvvlk aus Frankreich heimrnfen wollen. (Landesarchiv Appenzell i. N.Z OBetreff der Form, wie man sich künftig bei den Begehren um Werbungen vor der Erklärung "eU"^wolle, lassen es alle Orte bei dein früher zu Solothurn errichteten Abschied verbleiben. <». An So»m ^Feiertragen (die heiligen Tage vorbehalten) soll um 12 Uhr Nachmittags allenthalben erlaubt sein, u>U ^und Kaufmannsgtttern, desgleichen mit Wein, Salz und Vieh zu fahren. Uri macht einen Vorbehaltseines Landes, weil nämlich die Straße über den Gotthard „ein absonderliches Ding sei" und eine u ^dere Ordnung habe. Desgleichen will Glarus für sein Land, durch welches kein Paß gehe, diewohnten Bräuche vorbehalten. In den gemeinen Nogteien »vollen beide, was für das Beste erachll'k ^befördern helfen. Z». Basel berichtet abermals, daß seinen Burgern von den Herrschaften, Häuffr'" ^Gütern, die durch den Krieg in andere Hände gekommen seien, die darauf haftenden Ansprachen, ft'Hanptgut als Zinsen, verweigert werden, und daß von den dermaligen Besitzern vorgeschützthätten solche Güter fürs dsIU bekommen und seien deßhalb keinen Bescheid schuldig. Man erklärt ^daß man ihm den Bündnissen gemäß möglichst behülflich sein »verde. Was inzwischen durchausgerichtet »Verden könne, wird Zürich und Lucern zu thnn übergeben, «z. (S. u. Vier ennctbirg-teien überh.) r. (S. u. Lauis.) «. Da das Getreide dieses Jahr sehr gut, aber in geringergerathen sei, wcßhalb allenthalben ein starker Aufschlag stattfinde, trägt Schaffhausen darauf an,zu treffen, daß nicht etwa gar eine Theuerung entstehe. Man findet für gut, die früher ergangen^ (date allenthalben zu wiederholen, nämlich daß niemand ans der Eidgenossenschaft verkaufe beiLeib, Ehre und Gut. Die Landvögtc erhalten den Auftrag, überall an den Püssew gute Aufsichtzu lassen. Es »Verden auch die Obrigkeiten in ihren Kaufhäusern die Anordnung treffen, daß demdes Fürkaufs gesteuert »verde. 4. Der Landvogt zu Baden, Sebastian Müller von Obwalden, machtaufmerksam, daß dermalen mit dem Geld großer Betrug getrieben »verde, daß viele leichte sowohlals silberne Sorten ausgegeben »Verden, und daß solcher Unfug besonders bei dem bevorstehenden .3'^ ^

St. Verena-Markt zu besorgen sei. Desgleichen berichtet Uri, daß viele italienische geringhaltige Goldio