1174 Juli 1640.
angenommen werden. Dem Landvogt zu Baden wird deßhalb befohlen, auf dem Zurzacher Markte fleißigzu geben, daß solche fremde Münzen nicht eingebracht und ausgegeben werden. Basel läßt sich vernclM"'daß seine Münzen, die Duplex, nicht verdienen getadelt zu werden, die zwar allein für seine Stadt geschlag"seien, aber in Beziehung auf Gehalt sich mit jeder Münze in der Eidgenossenschaft messen könnten.Freiburg und Solothurn lassen es bei dem, was zwischen ihnen ausgemacht worden ist, verbleiben. ^zu Besanyon neue Dublonen, deßgleichen Patagoncn und Viertelspatagoncn geschlagen und ausgcgc^"
werden, die man zu Besanyon selbst nicht wieder nimmt, so wird dieß zur Warnung in den AbschiedI». Statthalter Elmer, der letztes Jahr an den König von Frankreich abgeordnet worden war und d"Kosten der Reise aus eigenen Mitteln bestritten hat, bittet um Vergütung derselben. — Zürich, Bern, Luc"'"Uri, Glarus, Schaffhausen lassen ihm vorläufig je 10, Appenzell-Außerrhvden 5 Dublonen aus dem bürg""dischen Erbeinigungsgeld für seine halben Kosten geben. Die Gesandten von Schwyz, Nnterwalden, Z"6Freiburg, Solothurn und Appenzell-Jnncrrhoden, dafür ohne Befehl, nehmen die Sache aä rokorsmi»'"R. Der französische Ambassador Meliand übergibt ein königliches Schreiben, worin seine Abberuftangezeigt wird, und theilt alsdann mit, der König habe zu seinem Nachfolger -den Herrn von EaumM""'erwählt, der bald anlangen werde. Ilm den Forderungen Genüge zu leisten, sei eine namhafte Summe litz'bunterwegs. — Sämmtliche Gesandten begeben sich hernach zu Herrn Meliand, um von ihm Abschic^
nehmen, verdanken ihm seine geleisteten Dienste und bitten ihn, er möchte die Particular- und obrigk"Ansprachen bei dem Könige befürworten und dahin wirken, daß die in königlichen Diensten bcfimRegimenter künftig nur gemäß dem Bündnisse gebraucht werden. Zugleich übergibt man ihm ein ^cln"
an den König. II. (S. u. Freie Aemter.) 1. Basel, Schafshansen und St. Gallen sind auf denReichstag citiert worden. Da wahrscheinlich die Citativnen noch nach alten Registraturen der NAchs""^ausgefertigt werden und Karl V. 1547 über diese Eitationen Erläuterung gegeben hat, so beschränkt^sich darauf, die Sache in den Abschied zu nehmen samint dieser von Karl gegebenen Erläuterung-dem einen oder andern Orte deßhalb zugesetzt werden, so mögen Zürich und Lucern in aller Ortein der Form an den Kaiser schreiben, wie es 1547 geschehen ist. ii». (S. u. Nheinthal.) i»
Meyer, Wirlh zum Schlüssel in Lucern, erinnert an die ihm letztes Jahr bewilligten Schilde und— Falls er sich anmeldet, werden ihm selbige bezahlt werden. <>—5. (S. u. die betreffenden VogN ^Junker Marx Jakob von Schönau, des Kaisers und der Erzherzogin Rath, antwortet a»l^Schreiben, welches den 28. März wegen Beseitigung der Fortisicationen von Constanz an den Kail"gangen ist. In der Antwort wird erklärt, daß dieselben nicht ausgegeben werden können. Obgleich ^daraus ersieht, daß die Festungswerke nicht zum Nachtheil des eidgenössischen Territoriums erbautso ersucht man doch den Abgesandten, nochmals um die Beseitigung derselben anzuhalten und dem - ^anzuzeigen, daß man, wenn es beliebe, nicht abgeneigt wäre, die Sache in einer Conserenz zuKI». Alan ist der Ansicht, daß es gut wäre, wenn die Schanze bei der Zollbrücke in den Bim>"^.„Anerbieten gemeiner III Bünde gemäß beseitigt würde. — Die Sache wird in den Abschied ^ >>damit die Obrigkeiten aus Nüttel denken, wie dieselbe ins Werk gesetzt werden könnte, vv.
Thurgau.) v«. (S. u. Sargans.)
Verhandlungen der katholischen Orte.tt. Der katholische Gesandte von Glarus eröffnet, daß die Katholischen ein Bild des h-hätten machen lassen und es bei der gemeinschaftlich mit den Landleuten der andern Religion bish"