Juli 1640. 117S
J»I Hof, Landammann; Heinrich Zurenseller, des Raths: S ch w y z. Diethelin Schvrnv, Land-^»niann; Sebastian Neding, Siebner und des Raths. Unterwalden. Bartholomäus Odermatt, Land-^»nann; Jakob Andermatt, des Raths, von Nidwalden. Zug. Oswald Etter, des Raths; Jakob^chard, Seckclmeister. Gl arus. Balthasar Müller, Landammann; Johann Heinrich Elmer, Statthalter.
Johann Rudolf Wettstein, Oberstzunftmeister; Bernhard Brand, des Raths. Frcibnrg. Peter^"rich^ Seckelmeister; Franz Peter König, genannt von Mohr, des Raths. Solothurn. Johann^ Kaller, Seckclmeister; Manriz Wagner, Bauherr und des Raths. Schaffhansen. Johann Jmthnrn,^^"eister; Johann Jakob Ziegler, Obherr und des Raths. Appenzell. Jakob Wiser, Landaminann," Mnerrhoden; Johann Tanncr, Landammann, von Anßerrhoden.
Eidgenössische Begrlißung. — Zur Berathung des Defensionalwerkcs, von welchem auf der im März^ tenen Tagsatzung gesprochen worden ist, wird ein Ausschuß aus den Gesandten von sechs Orten gewählt.>va? ^"^virst auf Ratification der Obrigkeiten hin ein Project, wie die Grenzen zu bewahren seien, undfür Mannschaft dazu nöthig wäre. Die Zahl derselben ist in dem Project auf 1591 Mann angesetzt,^ ^ cherthcilung an den Grenzen ringsum angegeben wird. Das Project wird in den Abschied genommen. —biß. Schasfhausen sind darin zwar für ihre Landschaft und für ihre äußern Posten mit Mannschaft bedacht,^lgci ^ ^ fortwährend schwere Besatzungen in ihren Städten erhalten müssen, sie bei diesemWerke nicht auszuschließen. Ii». Von der vorderösterreichischen Regierung langt ein Schreiben^ offenen Citation ein, in welcher der wegen des Doctor Friedrich Egg(sen) scl. Creditoren auf'Mui angesetzte Tag ans den 5. September verschoben worden sei. — Diese Nachricht wird in dendeZ P Mvmmen. «. Herr d'Acoste, Abgesandter des Gouverneurs und der Freigrafschaft Burgund und^^^uients zu Dole, schildert nach Neberreichung eines Creditivs abermals den betrübten Zustand Bur-die Freigrafschaft da oder dort Hülfe gefunden würde, solcher Mannschaft den Paßde!» auch zu gestatten, daß die Burgunder Bictualien und Munition in der Eidgenossenschaft erhan-
>,»h anderswo gekaufte durchführen dürfein — Alan läßt es deßhalb bei den frühern Erklärungen^>e>i verbleiben und hält ihnen, wenn sie bei dem einen oder andern in der Erbeinignng begrif-
fst finden, den Paß offen, gestattet ihnen auch Munition und Proviant in der Eidgenossen-
bansen und, was sie anderswo ankaufen, durchzuführen. «I. (S. u. Freie Aen»ter.) v. (S. u.in» t Schwyz eröffnet, daß die Seinigen seit einiger Zeit viel Vieh ans den Weiden und Allmenden,
ist ^ ^ ^ nicht gacnnen oder einschließeic könne, verloren haben, und trägt daraus an, man möchte deßhalbtreffen, daß niemand an einem Passe mit Vieh ohne Paßzedel durchgelassen werde, in welchemf ^on ^ gekauft habe. — Auf Ratification der Obrigkeiten hin wird beschlossein
^^ ^^ni Sinn allenthalben Mandate pnbliciert werden sollen. Basel soll hievon Straßburg und seineKenntniß setzen, ebenso Appenzell die umliegenden Orte. Die Landvögte werden davonund der Landvogt im Thurgan hat es der Stadt Constanz mitzutheilen. K». Schaffhansendie Unsicherheit im Nlünzwesen, daß bald niemand wisse, wie er sich mit dem Einnehmenf ^ Geldes zci verhalten habe, weil eine große Ungleichheit stattfinde. Die Gesandten Zürichs
feg ^dcn keine Instruction und entschuldigen sich damit, daß sie bei ihnen die Münzsorten^lic> Taxatioic Folge geleistet werde. — Man findet, daß einstweilen allein darauf
könne, daß die Sorten nicht höher steigen lind die Straßburger Drei-Behler sin andern^u „Betzler"P Zehnkrüziger und andere ausländische Münzen bis ans den Reichsthalcr nicht mehr