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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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- März 16 -10.

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Herzogs berufen, von den Senaten, Rathen, Magistraten und den Gubcrnatoren der meisten Städte,Adel und dem gemeinen Volke als solche anerkannt seien, so stellt der Gesandte es als hochnothwendigdaß die Ortedas Recht erkennen" gegenüber dem sich geltend machenden Unrecht. Die Gesandten" uicht instruiert, um darauf Antwort geben zu können, und nehmen den Vortrag nebst dein Credential-'^iben in den Abschied.

q Man schc auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhciten:

TliMMN. «. Art. 75. Verkauf von Gcrichtshcrrfchastcn. I,. Art. 403. Gotteshäuser, Klöster'

fRlchast Baden. «i. Art. 96. Kricgssachcn.

rnnetb. Bostteicil iibcrh. t. Art. 35. Jnststsachen.

" '"»ogtci Sanis. v. Art. 121. Jnstizsachcn.

» aus dem Nidwaldncrcrcmplar.

Zu ZT---). Der Auszug lautet:Zum Anderen soll dieses versammelten Kricgsvolkcs und eingegangenenBündnisses Ziel und Ende sein, daß erstlich und vornemlich selbiges die anvorhin unserem Gcivalt vcrblie-^"cn vormundschaftlichen Lande zti dcfcndieren und die verlorenen zu recupcrircn sein Abwcsens habe,alsdann auch die Grafschaft Burgund, Schwyzcr und Bündncr Lande, zunral derselben Herrschaften und^tänd nach unseres Hauses Oesterreich alter Erbeinigung und so viel sonstcn nach dem Gesatz und GebrauchRömischen Reichs ein RcichSfürst dem anderen wider gcwaltthätige Einfäll und TurbatorcS des gemeinenMicdens zu assistircn schuldig, hierunter begriffen sein solle."

AKT.

Colifereuz der evangelischen Orte während der gcincineidgenössischen Tagsatznng in

Baden. im März.

Staatsarchiv Zürich. XII. 148. toi. 324.

Gesandte: Die in Absch. 922 angegebenen. ^

. 'U Wegen des verhafteten Clmrfnrsten-Pfalzgrafen soll beförderlich a.i de.i König und den EardmalRichelieu geschrieben werden. «». In Bezug auf die Angelegenheit des Emanncl Thür von RagazZürich und Glarns für gut, daß jema.id von de.i evangelischen Rüthen zu Glarns im Namen von7'ich und Glarns mit dem Prälate.i von Pfäsers i.i Beisein des Landvogtcs über diese Sache rede und^ben zu der Einwilligung zu bewegen suche, daß Thür entweder zu Wartan ehelich eingesegnet oderEinsegnung durch einen evangelischen Prädicanten zu Ragaz verrichtet werde. Zürich w.rd den.^^"Mscheu Abgeordneten ein Credenzschrciben sa.nmt einem Nerzeichniß der namhaftesten Grunde .... geben,dir diese Sacke sprechen. «. Glarns und Appenzell antworten auf die Anfrage ^ Abzüge balber,? ihre Herren und Obern es bei den. gestellten Projeet verbleiben lassen und n.n ihrer M. landlente .Villen? Rcht wohl zu Mindere... verstehen könnten. Die übrigen Orte sind ebenfalls einverstanden, daß es be."" Projeet verbleibe, und begehren, daß selbiges möglichst bald verinstrnmentiert werde. sDas Znstrnmentr':"' R'l Beilagen Nr. 30Z «l. Zürich wünscht von Bern zu erfahren, ob es den Herrn de Ferres neuer.

chimn -d-r ihm dm »nnm-h- i» laus-adm Di-ns. a.i,Iiind-n «». - B-mi !>w°-Ii»Mhs«-lmmg «i--°b-- M MX- » « dmm «ch ->«--» w°°d°. «. >)

»>'w°«sch--ibm, Ms -im «» d-n la.holts-h-n Ott-» an di- -vang-kich-n. das and-r° dm. »m-msind -rst M -i»g-la»zt, so daß di- G-sandtm damb-r mihi mstrm-tt w-id-n lomi-n, Jach