1166 März 1640, .
vorhergegangener Berathung eröffnet Zürich den Gesandten Luccrns im Namen der evangelischen Orte,habe sowohl des Protokollisten als des gebührenden Neligionstitcls halber eine willfährigere Antwort erwartet; man behalte sich vor, daraus gebührend zu erwidern. — Die Gesandten Lncerns lassen es bei da"schriftlichen kategorischen Bescheid bewenden. 2) Zürich beschwert sich sodann bei den Gesandten Lncernsdie hitzige Antwort ans das von Zürich aus jüngst ergangene Schreiben, worin man sich wegen etlicheunter Lucerns Namen gedruckter Schmachbüchlein beklagt hat. Zürich begehrt, das; man dergleichenLandfrieden zuwiderlaufende Sachen unterlasse, die in den Büchlein enthaltenen Schmähworte ausnutztdamit nicht zu einem weitläufigen Fcdergezänk Anlaß gegeben werde. Lucerns Gesandte erwidern,ihre Herren und Obern so empfindlich wären, so hätten sie sich auch über verschiedene seit etlichen Juhü'zu Zürich gedruckte Bücher beschweren können. Uebrigens habe man diese Schriften nicht in das Ziia^gebiet geschickt, sondern sie seien von Zürich aus verlangt worden; sie hätten aber keine Weitläufig^veranlassen wollen, sondern möchten gern vertrauliche Nachbarschaft mit Zürich halten. — Nachdem W"'Gesandte noch repliciert, erklären die von Luccrn, daß sie nicht anders instruiert seien, als sich aus diebene Antwort zu referieren, t°. Glarus wünscht, daß Zürich ihm gestatte, bei den dermaligeu Zeitunüw»^in und außer dem Kornhaus daselbst Getreide zu kaufen. Sodann beschwert es sich über zu großen SGlohn, welchen die Schiffmeister von Zürich und Schwyz fordern, und begehrt, daß man ihm behülflichwolle, den Uebclstand zu beseitigen. Es wird für passend erachtet, daß, wenn künstig die Schisfmeisttt' ^Zürich, Schwyz und Glarus ihre gewohnten Abrechnungen zu Zürich halten, jemand von der Obrigk^?Glarus auch hergeschickt werde, um dessen Beschwerden anzubringen und dann das Weitere vorzuneh»"'K'. Die Gesandtschaft Basels eröffnet, durch das leidige Kriegswesen sei es schon achtzehn Jahrc ""genothigt, kostbare Zusätze zu halten, welche zu besolden ihm serner fast unmöglich falle, weil derTheil seiner Liefälle dermalen ihm Hinterhalten werde; die evangelischen Städte möchten ihm dcßhal^Volk oder Geld an die Hand gehen. — Zürich will Basel im Nothfall unverzüglich helfen, Bern lUsich bereit, Basel „wirklich unter die Arme zu greifen". Basels Gesandtschaft dankt dafür und bittetihm in gleicher Weise vermöge der Bünde die Hand zu bieten. Zs. Bern spricht den Wunsch aus, Z"'.und Schaffhausen möchten ihren Span wegen der Gutsteucr nicht weiter fortführen, da die kathelN ^Orte sich darüber nur freuen und Vortheil daraus zu ziehen bedacht sein würden; es will gern zu
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freundlichen Vergleich mitwirken. — Zürich antwortet, es glaube die Gutsteuer mit allein Fug vonHausen zu fordern; es beziehe dieselbe überall, wo es botmäßig sei, und es geschehe ihm dabei vonOrte Eintrag. Ohne Abbruch seiner Freiheiten und Zerrüttung seines Steucrwesens könne es Schafft)^die Steuer nicht erlassen, sei aber bereitwillig, wenn Schaffhausen für sein Begehren noch ferneregründe vorzuführen habe, dieselben anzuhören. Schaffhausen entgegnet, als ein freies Ort der Eidgc>u'>öschaft könne es nicht zu dieser Gutsteucr angehalten werden, ohne daß seilten Freiheiten EintragZürich möchte von seinem Vorhaben abstehen oder das anerbotene unparteiische Recht annehmen. — Dieevangelischen Orte ersuchen hieraus die Gesandten Zürichs, daß man doch bei diesen gefährlichengütliche Mittsl zur Beilegung des Streites bedacht sein möge.