März 1640.
1159
SSO
Conferenz von Solothurn und Neuenburg.
Biel. 1K4V, 7.März.
Kantonsarchiv Solotl>»ru. Besonder- Abschiede mit verschiedenen benachbarte» Orten, ,dvS-1702, Bd.g-t.
> ^esaildtc: Solothurn. Johann Schwaller, Scckelmeister; Mauriz Wagner, Alt-Rath und Bauherr;""Z Hafner, Stadtschreiber. Neuenbürg. David Merveilleux, Maire von laCSte; David Fabvargier,^^ralprocurator; Niklaus Tribvlet, Landschreiber, beide geheime Näthc.
vo» ^^wtlasstmg zu dieser Conferenz gab die Beschwerde des Johann Snry und Martin Bcsenval, daß^)nen an der Zihlbrücke von jedem Faß savoyischen Wein, welchen sie durchfiihrtcn, ein Ducaten Zoll^ Vilich ihneil zugennlthet worden sei, Bürgschaft zu stellen, übcrdieß Arrest auf ihre zu Neuenburg aus-Schuldforderung gelegt worden sei. Neuenburg glaubt sich zu dieser Auflage berechtigt, weil erstens^ als Souverän solche Auflagen creiereu könne; zweitens weil seit einiger Zeit viel ausländischedurchgeführt würden, wodurch die Prvducenten des Landweins in Schaden kämen; drittens weilGeld aus der Eidgenossenschaft gehe; viertens weil unter den Worten des Burgrechts „Waare»A ^^ufniannschatz" der Savoherwein wohl iticht zu verstehen sei. Ucbrigens nehme Neuenburg auch denhin noch enger verbiindeten Berneru auch einen Zoll atlf dergleichen Weine ab und die Berner den" hurnern und in Svlvthurn werde den Neuenburgeru ihren eigenen Wein auszuführen verboten undii>, ^uungm, zu ihrem großen Schaden denselben bei dem Zapfen auszuschenken. Solothurn erwidert,uuverän könne zivar in seineu Landen Verfügungen treffen, doch dürfen dieselben beschworenen Ver-A ^ Bündnissen nicht zuwiderlaufen, wie z. B. dem 1570 mit dein Herzog von Orleans als Grafeneucnburg geschlossenen Burgrecht. Wenn man dem entgegen wirke«, wolle, daß das Geld aus derhy^ussenschaft gehe, so müßte man consequentcr Weise auch die Einfuhr von Salz u. A. belasten. Die^geforderte Abgabe sei eine von uralten Zeiten auf einem Contract mit Savoyen beruhende. In^ ^"g auf die den Neuenburgeru zu Solothurn verbotene Ausfuhr des eigenen Weines wird entgegnet,^e wie die eigenen Burger behandelt habe. Nachdem noch Replik und Duplik gewechselt wordenweil die ncuenburgischen Gesandten nur zum Anhören instruiert sind, die von beiden Theilen>h»i ^^cn Gründe in den Abschied genominen, Bcsenval eingeladen, sich in Neuenbürg zu stellen, wohwe Resolution widerfahren werde.
SSI.
Conferenz der IX katholischen Orte.
Lucer»». IK40, 14. bis 16. März.
Staatsarchiv Lucern. Nbsch. <1e anno 1640. Bd. XXX. 5ol. 6.
Lucern. Jost Flcckenstein, Ritter, Schultheiß: Jost Bircher, Ritter, Alt-Schultheiß und^^mann; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Statthalter und Pannerherr; Johann An der Allmend,Raths. Uri. Johann Walthart Jin Hof, Landammann; Johann Jakob Tanner,lt-Landammann; Kaspar Rvinanus Troger, Ritter, Alt-Landammann. Schwy z. Jtal Neding,