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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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1158 Februar 1640.

vergessen werden, darauf zu gehen, wie Wäggis wiederum in freien Stand möchte gesetzt werden, weil ^gegen den Orten in gleicher Form wie Gersau verbündet gewesen." «1. Man kann darauf bedachtdaß die Tagsatzungen der fünf Ortein einem Umgang und wieder nach Gersau" könnten verlegt und ^Schreiber dem Umgang nach von den Orten mitgenommen werden, der dam? den Abschied aw'.>fertigen hätte.

SIN.

Conferenz von Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug.

Brunnen. 1640, 16. Februar.

ziandcSavchi» Lbwaldc».

Gesandte: Uri. Johann Walthart Im Hof, Landammann; Johann Heinrich Zum Brunnen,Alt-Landammann und Landshauptmann. Schwyz. Jtal Neding, Landammann und Panncrherr;Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Diethelm Schorno, Alt-Landammann; Melchior Beeler, ^ ^meister. Unterwalden. Wolfgang Stockmann, Ritter, Landammann, von Obwalden; Bartholwn^Odermatt, Landammann, von Nidwalden. Zug. Wolfgang Wikart, Statthalter; Paul Bcngg, 'Statthalter.

». Die Gesandten der drei Orte stellen denen von Zug vor, wie sehr sie durch Steigerung der dund dnrch andere Auflagen auf den Märkten zu Lucern belästigt werden, und wie alle Einsprachen daisterfolglos geblieben seien. In Folge dessen sei man genöthigt, sich nach einem andern Markte ^und für einen solchen sehe man Zug für den passendsten Ort an, vorausgesetzt, daß man nicht durch ^und andere Auflagen belastet werde. Zugs Gesandte erklären ihrer Herren und Obern Geneigtheit ^zugleich auch, daß in Betreff der Zölle es beim Alten werde belassen werden. Auf nächster Zusammenwolle Zug seine Vorschläge schriftlich vorlegen, ebenso sollen auch die drei Orte die ihrigen schriftlich ^zeichnen. Unterwaldens Gesandtschaft ist instruiert, nochmals einen Versuch zu einein gütlichen BerglensLucern zu machen; die beiden andern Orte wünschen, daß man von Zugs Geneigtheit (Gebrauch^Alles wird in den Abschied genominen. 1». Da Zug damit umgeht, eine Fahrbrücke über diebauen, so wird ihm, da diese Brücke dem Markte zu Zug sehr zu Statten käme, die Versicherungdaß man ihm mit Steinen und andern? Nothwendigen behülslich sein wolle. Umgekehrt erhaltensandten der drei Orte von den zugerischen die Vertröstung, daß, wenn man den Unterthanen in den 6Aemtern verbiete»? wolle, Getreide außer Land zu verkaufen, die Eidgenossen aus den Aemtern von ^dabei zu verstehe!? uicht ermangeln." v. (S. u. Thurgau.) sl. Die Gesandten voi? beidenwerden ersucht, alles Ernstes Maßregeln in Betreff des Handels und Wandels zu treffen, dades Brünigs die ansteckende Krankheit (Contagioi?) grassiere, damitandere Bandisierung" möge '

werden. . /

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclcgcuhcitcii:

Llmdgrafschaft Thnrgail. «. Art. 452. Gotteshäuser, Kloster.