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Januar 1640.
schwerlich wieder erlangt werde. — Zürich will diesen Pnnkt zu fernerer Besprechung auf die nächste ^ferenz zu Aarau gewiesen wissen. «I. Schaffhausen wünscht, daß die zürcherischen Gesandten zu ^dahin wirken, daß der seinem Burger Hans Jakob Peyer zu Nafz angelegte Arrest relaxiert werde/daß man sich der ergangenen Kosten halber gütlich vergleiche.
Conserenz der evangelischen Städte und Orte.
Aarau. 164V, 17. und 18. Januar (7. u. 8. a. K.).
Staatsarchiv Zürich. Kost. XII. IIS. fol. 282.
Gesandte: Zürich. Salomen Hirzcl, Burgermeister; Johann Ludwig Schneebcrger, ZeughcN' ,des Raths. Bern. Niklaus Dachselhofcr, Schultheiß; Johann Rudolf Willading, Venner. Glut"^Johann Heinrich Elmcr, Statthalter. Basel. Bernhard Brand, des Raths. Schaff Hausen.
Jakob Ziegler, Doctor und Obherr; Georg Ott, Seckelmeister. Appenzell-Außerrhodcn.Tanner, Landammann.
Das ungütliche Antwortschreiben der katholischen Orte betreffend den Beisitz eines evang^'^Schreibers auf den Tagleistungen und die den Evangelischen gebührenden Religionstitcl veranlaßt ZU ^Erklärung, auf beiden Punkten ernstlich beharren zu wollen. Zu diesem Ende soll Zürich in derschen Orte Namen eine freundernstliche Replik an Lucern zu Händen der katholischen Orte durcheigenen Läufersboten abschicken. 1». Zürichs Gesandtschaft eröffnet, was Schaffhausen wegenvon zuverlässigem Orte mitgetheilt worden ist, nämlich daß der Kaiser, das Haus Oesterreich und derfürst von Bayern es nicht ungerne sehen würden, wenn man sich dieser Feste halber „einschlagen" u"und daß man entweder die Demolition oder die Deposition in der evangelischen Orte neutrale Hand 0)'^könnte. — Schaffhausen wird ersucht, eine qualisicierte Person zu beauftragen, dieses Geschäftes Hut ^ ,seinem Namen sich mit der andern dabei interessierten Partei in Verbindung zu setzen und zu ^was in dieser Sache zu hoffen sei, und darüber zu berichten, v. 1) Auf geschehenen Anzug wegen dck ^arlenbergischen Herrschaften, die an Spanien verkauft werden sollen, wird vor der Hand für "iclst ^wendig erachtet, deßhalb Lucern eine Mittheilung zu machen, da man noch keinen zuverlässigenhalten hat, ob der Kauf seinen Fortgang nehmen werde. Appenzell wird ersucht, nachzuforschenes erfahren, mitzuthcilen. 2) Bei diesem Anlasse wird auch einet Festung gedacht, die zu Fußend ^werden und bereits abgesteckt sein soll, der Eidgenossenschaft aber sehr nachtheilig sein würde, -tp"wird ersucht, sich auch darüber zu erkundigein «I. Ueber die Abzüge liegt ein früher entworfenesvor. Bern, Basel und Schaffhausen sind der Ansicht, daß auch der Erbgüter wegen eine Gleichheit g^ ^und der Abzug auf fünf vom Hundert gestellt werden könnte, den sie seit vielen Jahren von ^genommen hätten. Zürich, Glarus und Appenzell, dafür nicht instruiert, nehmen diesen Vorschlug ^Abschied, v. Zürich theilt Bern auf dessen Ansuchen mit, die Stadt Jsny habe durch zweischon im Deccmber 1631 bei ihm um eine Brandsteuer angehalten, worauf in den Kirchen der SüstCollecte aufgenommen und ihnen 1053 fl. zugestellt worden seien; nach dem gegebenen Bericht sei u ^achte Theil der Stadt übrig geblieben und unter Anderm Kirche, Nathhaus und Schule zu