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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Juni und Juli 1639.

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oraussetzung, daß mau sich künftig über keine Parteilichkeit zu beklagen habe. Die katholischen Orte er-"t'en hierauf nochmals, daß sie bei dein alten Brauche verbleiben wollen, und daß man den Landschrcibcr,Ms sich zeigen, deßhalb zur Rede stellen möge. «R. Seit einiger Zeit werden die Salzfuhrschi ffc

b"" Lindau nicht mehr zu Schaffhansen, sondern zu Constanz ausgeladen und der Lohn dennoch gegenW"her gesteigert und für Schaffhausen und andere Orte das Salz stark vertheucrt. Es wird deßhalb anCoininandanten zu Lindau und Constanz geschrieben, sie möchten die Schiffe, wenn nicht nach Schaff-so doch bis Ermatingen oder Stein fahren lassen. Da über die Strcifzügc derer auf Hohentwiel^klagt wird und die Schiffe deßhalb zurückgehalten werden, so schreibt man auch an den CvmmandantenMbst. geschehenen Anzug wegen des Münzens entschuldigt sich Lucern, daß es einige Zeit wieder

" ^ münzen lassen, abernichts anders sals?j die Zehnkreuziger oder Nüchling, damit man des Ucberlasts der-e» abkomme und das gemeine Volk desto weniger geschädigt werde"; fürderhin werde alles Münzen eingestelltewen. Wxsi man findet, daß dermalen nichts gemacht werden könne, das Bestand habe, so läßt man es^ den frühern Abschieden verbleiben. t. (S. u. Deutsche gem. Bogteien überh.) A. 1) Abgeordnete des^'zogs Bernhard von Sachsen-Weimar eröffnen nach Ueberreichnng ihres Creditivs, der Herzog habe nn-vernominen, daß etliche Particularen aus unzeitiger Sorgfalt diese Versammlung veranlaßt hätten, als^ in seinen Expeditionen den Eidgenossen zum Nachtheil handle; und doch habe er bisher gute Nach-Schaft und geneigten Willen gezeigt. Dagegen sei, was der Herzog durch die Eidgenossenschaft zu führen»>it plündert und öffentlich verboten, seinen Feinden aber solches gestattet worden; es laufe dicß der^ der Krone Schweden und ihren Conföderierten eingegangenen Neutralität zuwider. Alan läßt de»geordneten durch einen Ausschuß antworten und folgende Beschwerden vorbringen: Man glaube, dieSatzungen nach Belieben ansetzen zu können, und hätte darum gewünscht, mit Bemerkungen darüber ver-zu bleiben. Die bischöflich - baselschen Gefälle seien auch auf eidgenössischem Gebiet eingezogen, dieunergouossen Biels in der Herrschaft Erguel ihrem Eide zuwider zu einein Tractat gcnöthigt und daslhcsi mit einer Garnison besetzt worden. Eine gleiche Beschaffenheit habe es mit dem Münstcr-

./ das mit Bern verburgrechtet sei. Den Flüchtigen habe des Herzogs Soldateska weit in die Eidgc-^wusclM hinein nachgesetzt. Hohenwasserstelz, der Eidgenossenschaft offenes Halls, »verde von den daselbst. ) Mshccltenden Soldateil übel tractiert und durch ebendieselben die von Kaiserstuhl vielfach beleidigt. Der^ )ur>sische Comnlandant in dem Kloster Bellelah sei samint dem Stadtrenter der Pferde und andererIM beraubt und trotz gegebener Salvaguardia in Contribution gezogen worden. Nicht minder beschwer-^ Zollsteigeruilg zil Breisach, die Insolenz derer auf Hohentwiel und die fortdauernde Besetzung^ Schlösse Ugxstün, Pfeffingen und Zwingen, die der siebeil katholischen Orte offene Häuser undDi,^ha»e Versprechen noch nicht restituiert worden seieil. Nachdem mehrere schriftliche Repliken und"An ^ gewechselt worden sind, läßt man den Abgeordneten anzeigen, daß man bei der Replik, in welcherberlsi'^^ ^ Zurückziehung der Garnisonen aus den vcrburgrechteten Theilen des Bisthums betont wird,^^be, worauf sich die Gesandten mit mangelnder Instruction entschuldigen und die Sache all roksron-si^ ^Ulen. Ju Beziehung auf die Pässe, die Munition und den Proviant, läßt man es bei den^angenen Abschieden verbleiben, die Proposition der Abgeordneten wird in den Abschied genommen>tc>6 Elches mündlich angezeigt. Biel wird schriftlich von dem, lvas hier verhandelt worden ist, be-eiiic ^ Dm französischen Ambassador läßt man durch einen Ausschuß ersuchen, bei dem Herzog aufwillfährige Antwort auf dasjenige hinzuwirken, was dessen Abgeordneteil und hernach ihm selber