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Juni und Juli 1639.
Wikart, Statthalter; Niklaus Jteu, Seckelmeister. Glarus. Balthasar Müller, Laudaiumanu; Jvha»»Heinrich Eliner, Statthalter. Basel. Hans Rudolf Wettstein, Obcrstzunftmeister; Bernhard Brand, dc»Raths, Freiburg. Franz von Affrh, Statthalter, Gubernator der Herrschaft Neuenburg; Joha»"Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. Solothurn. Hieronymus Wallier, Seckelmeister; MaMöWaguer, Baumeister. Schaffhausen. Johann Jmthurn, Bürgermeister; Hans Jakob Ziegler, Obhcrrdes Raths. Appenzell. Jakob Wiser, Laudammann, von Jiinerrhodcn; Johann Zellweger, Lande-'baumeister und des Raths, von Außerrhoden.
Diese Tagsatzung ist auf Begehren von Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Solothurnacht Tage anticipiert worden, vorzüglich wegen der Exemtion, die von dem sachsen-weimarischen Cc»wmissär Jmmelin in der Herrschaft Erguel zmn Nachtheil der Stadt Biel und des Bischofs von Basel fm'dgesetzt wird. i». Eidgenössische Begrüßung. — Doctor Sebastian Schvbingcr, Burgerineister, Ju»k^Bartholomäus Zollikofer und Junker Daniel Studer, alle von St. Gallen, jener als Abgesandter ve»Burgermeister und Rath daselbst, diese im Rainen der Kanfleutc aus verschiedenen Orten der Eidgenosseschaft, die in Frankreich Handel treiben, bringen vor, daß zu Lyon und Valence seit einigen Jahren nichtunbedeutende neue Zölle eingeführt worden seien; auch habe man den fremden und den eidgenössischKaufleuten zu Lyon 270,000 Fr., welche herngch auf 245,000 heruntergesetzt worden seien, zum KriegsWesen innerhalb Monatsfrist zu bezahlen auferlegt. Man möchte dafür sorgen, daß diesen Beschwerdeabgeholfen und die eidgenössischen Kauflcute künftig nicht wie andere Fremde oder der Krone Unterthan^isondern als Bundesgenossen gehalten würden. — Es wird um Aufhebung dieser Neuerungen an den KöMibden Cardinal Richelieu, die Herren de Bouillon, Bouthillier und Nvyers, als Sürintendanten der Finanz^sowie auch an den Gubernator von Lyon geschrieben. Den Kanfleutcn wird befohlen, falls sie umzahlung belangt werden sollten, sich auf die eidgenössischen Orte zu berufen und gegen allfällige Anwendungvon Gewalt zu protestieren. — Es wird auch deßhalb mit dem französischen Ambassador geredet und diesiggibt guten Bescheid. Dem Gesandten, der hernach wegen Burgund an den Hof geschickt wird, trägt »m»auf, auch das Anliegen der Kaufleute gebührend anzubringen. Zürich und Lucern wird Vollmacht gegebenfalls die Kaufleute serner über etwas sich zu beschweren haben, das Erforderliche zu thun. I». Es we>hzwei kaiserliche Schreiben verlesen. Das eine verdankt die auf letzter Tagsatzung zu Baden gegebene ^klärung und verspricht genaue Beobachtung der Erbeinigung, das andere ist ein Credentialschrciben hHerrn von Schönau. — Man erwidert dieselben mit den gebührenden Komplimenten, v. Zürichs GescMschaft verlangt wegen wiederholter Klagen über die Mängel und Parteilichkeit in der Ausfertigung ^Abschiede den Beisitz eines Protokollisten aus den evangelischen Orten, wodurch dein Landschreiber zu Äa ckein Eingriff geschehen solle, und daß man die im letzten Abschied von Baden befindlichen Mängel vccbessern helfe, widrigenfalls sie den Befehl hätte, blos den gemeinen Jahrrechnungsgeschäften beizuwohmund die übrigen auf eine andere Zusammenkunft zu verschieben. — Berit legt Protestation ein,
Begehren nicht entsprochen werden sollte. Die Mehrzahl der übrigen Gesandten bringt neben andern " ^tiven gegen dieses Verlangen vor, daß dadurch bei aller Welt der Schein hervorgerufen würde, als pEidgenossenschaft getheilt. Die katholischen Orte wollen es bei dein alten Brauch verbleiben lassen. 3^ ^Gesandte werden hierauf ersucht, von den vorgebrachten Motiven ihre Herren und Obern in Kenntmtz ^setzen und andere Instruction sich geben zu lassen, damit keine Trennung eintrete. Nachdem dieß lstsisi ^ist, repliciert Zürich, es wolle um des gemeinen Besten willen sein Begehren dahin gestellt sein lassen m