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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Mm 1639.

Oberstzunstmcister; Bernhard Brand, des Raths. Schaphausen. Johann Jakob Ziegler, Dock^Obhcrr; Georg Ott, Seckclmeister.

Bei der Besprechung über das Defensionalwerk spricht sich Zürich dahin aus, daß es die Werb»^nicht von Nutzen finde, theils wegen der großen Kosten, theils weil dadurch in den katholischenJalousie" erweckt würde, theils weil die Gefahr für Basel und andere Orte geringer geworden sei-erwartet, vaß, wenn das Defensionswerk wirklich zu Stande kommen sollte, Appenzell, St. Gallen undebenfalls in dasselbe eingeschlossen werden; übrigens werde Zürich sich so in Bereitschaft halten, daß ^jedem bedrohten Orte sofort zu Hülfe kommen könne. Die Gesandten der übrigen drei Städte wünsch^daß man dieses Defensionsgeschäst oder, wie sie es lieber nennen wollen, diesegemeinen Besatzung^''nicht mehr in Frage stellen möchte, da die Gefahren sich täglich mehren, Prinz Thomas in Piemont gl»liche Fortschritte mache, der Kaiser zu Rettung Burgunds in der Rachbarschaft Anstalten treffe undvielem Volk an die eidgenössischen Grenzen rücken werde. Schließlich wird folgendes Project entworfenden Herren und Obern zur Genehmigung in den Abschied genommen. Zu Ersparung von Unkostenvorläufig bei l299 Mann Fußvolk verbleiben, welche Zahl bei vermehrter Gefahr verstärkt werdenDer Reiterei halber soll es jeden: Orte freistehen, mit der Werbung innezuhalten oder fortzufahren. ^1200 Mann sollen allein mit Musketen bewaffnet und ohne Fähnlein dein einen und andern Ortwerden. In Beziehung auf die Bezahlung hat es bei den: früher bestimmten Sold voi: 5 Kronen MFußknecht und der getroffenen Proportion zu verbleiben. Zürich soll werben und bezahlen 369, Bern ' "Basel 216, Schaffhausen 144 Main:. Den an: meisten gefährdete!: Städten Basel und Schasfhansen 1" 'jener 459, dieser 299 Mann übergeben werden. Bern soll 399 und Zürich 259 Mann haben,an die gefährlichsten Punkte ihres Landes verlege,: können. Das Directoriun: sollin dem gesanmücnwalt und Ansehen der vier Städte sammt und sonderlich bestehen," in der Weise, daß jedes Ort die vo>r ^Geworbenen mit eigenen Amtleuten verlieht und über die, welche ihn: zugeschickt werden, einen HauP"'oder Commandanten bestellt. Wenn sich an den: einen oder andern Orte mehr Gefahr zeigt und ei» ößerer Zusatz nöthig wird, soll selbiges Ort den übrige,: unverzüglich davon Kenntniß geben, welche ab-^' ^nach dem Begehren und der Sachen Erforderniß eiligst Hülfe schicken werden. Bei diesen: DcfenP"^ ^ist die Unterhaltung des Herrn de Serres inbegriffen swozu aber Schaffhausen nicht eiinvilligt.jp .Pdefinitiven Erklärung über dieses Project wird auf den 13. Mai eine Conferenz nach Aarau ang^ ^Obgleich die Ansicht geäußert wird, daß man Appenzell, St. Gallen und Biel auf den angesetzten Tag ^berufen sollte, wird doch für passender erachtet, dieselben erst nach Beschluß des Geschäftes um einercnde Contribntion zu ersuchen. I». In Beziehung auf die Abzüge ist Zürich der Ansicht, die vier ^ ^sollten von den Heirathsgütern nichts, von den verfangenen und ererbten Gütern ohne Untersch^zehnten Pfenning nehmen und die für die Abzüge bestellten Beamten von den Obrigkeiten gebührlich ^ ,werden. Die übrigen Orte finden, dieser Vorschlag enthalte keine Gleichheit; Bern und Basel seic" ^ ^einander bei verfangenen Gütern bereits abzugsfrei, von ererbten würden von ihnen nur 5 von ,bezogen. Zu Pflanzung besserer Freundschaft könnte man auch bei den Abzügen zwischen den evangl > ^Eidgenossen und andern Fremden einen Unterschied mache». Man könnte, was die Insassen innen)"Mauern der vier Städte betreffe, gegen einander ganz abzugsfrei sein oder doch wenigstens für die Mund verfangenen Güter. Von den ererbten Gütern könnte man ohne Unterschied 5 von 199 fl.ander nehmen, von den Fällen nicht so viel, indem jede Stadt, was ihr bei einen: Fall entgehe,