April und Mai 1639. 1131
segnen sollte, wollten sie sich in bester Form entschuldigt haben. Schließlich wird der Wunsch ausgc-man möchte zur Behandlung dieses Geschäftes bei erster Gelegenheit wieder zusanlmenkommen.^ wird deßhalb auf Gefallen der Obrigkeiten auf den 5. Mai (u. K.) ein Tag nach Aarau angesetzt.
Als Anmerkung zu ?->.
Abrede und Vergleich der IV evangelischen Städte nebst evangelisch Glarus und'^nzell-Außerrhvden, die Abzüge betreffend, während der gemeineidgenössischen Tag-zu Baden, 1639, 2. April (23. März a. K.).
Um zwischen den evangelischen Orten eine freundliche Vereinigung herzustellen, welche namentlich indcrmaligen Zeitumständen besonders wünschbar ist, und um die Hindernisse zu beseitigen, welche demZustandekommen von Ehen zwischen Bürgern und Angehörigen der verschiedenen evangelischen Orte wegenbedeutenden und ungleichen Abzüge bisher in den Weg getreten sind, vereinigen sich die Gesandten der^cmgelischen Orte unter Vorbehalt der Ratification von Seite der Obrigkeiten auf folgende Punkte:Die versprochenen und gegebenen Hei athSgüter sollen alles Ab- und Nachzugs ganz und gar, wie aller^rten, frei und ledig sein. 2) Wenn eine eidgenössische Alauns- oder Weibsperson sich in die Mauernbenannter Städte mit Leib und Gut begibt und sich daselbst niederläßt, soll selbige ohne einige Beschwerdefreien Zug haben, wie es Bern und Basel zu halten Pflegen, oder 5 Proccnt ihres Gutes ihrerObrigkeit bezahlen. 3) Wenn aus einem Orte von Bürgern oder Untcrtbancn eine Erbschaft, ein Legatoder Gemächt in ein anderes der genannten Orte gezogen wird, so sollen von selbigen, weil Bern undZusel es seit Menschengedenken also gegen einander gehalten haben, 5 oder höchstens 10 Procent der^brigkest für-den Abzug entrichtet werden. 4) Die Mobilien und die Fahrhabe sind mäßig anzuschlagen;5oas davon den Dienern und Beamten für ihre Mtthwaltung gebührt, ist von dem zu entrichten, was der^'igkeit „gefallt". sKantonsarchiv Bascl.s
Conferenz von Uri^ Schlvvz und Nidwalden.
Brunnen. l639, lt. April.
Landeöarchiv Nidwalden. Protokoll der Rächen und der Lanrlentlien. Vd. 10. toi. >51.
»Äbenmessig habcnt Herr Stathalter Odermat und Herr Commissari Stultz den zuo Brunnen den 11.^'Al ußgangncn Abschcidt auch verhören lassen, bp welchem mau eß bewenden lassen." — Der Abschied^ ?>ch nicht vorgefunden.
AVK.
Conferenz der IV evangelischen Städte.
Aaran. 1939, «. Mai (26. April a. K.).
Staatsarchiv Zürich. «ost.XII. Bd. 14^. t'»I. WS.
^klgZürich. Salonwn Hirzel, Burgermeister; Haus Rudolf Nahu, Statthalter. Bern.^ Dachselhofer, Schiiltheiß; Jvhaiin Rudolf Willadiug, Venuer. B a s e l. Johann Rudolf Wettstein,