März 1639. 1123
^ Ei allein anzugreifen, als Huhn und Nest sämmtlich zu verlieren." Wegen allerlei Bedenken möchte^uit lns za Ende der bevorstehenden Tagsatznng zu Baden zugewartet, hernach aber die Sache unfehlbarilöerk gesetzt und in jeder Stadt ein Kriegsverständiger bezeichnet werden, welche vier als oberste Haupt-"'ie bei einander sein und Gewalt haben sollen, auf Ratification der Obrigkeiten hin das Volk also abzuchecken,, iedes Ortes Gefahr oder Lage es erfordern wird. Sie sollen das Eommando so haben, daß immer^>ngcn, welche in ein Ort commandiert werden, dein Hauptmann desselben Ortes gehorsam sind, sollen') auch bei Zeiten nach guten Officieren umsehen. Die Auszüger und das Landvolk sind als Reserve an-^ichen. Der Besoldung halber soll es bei den Abschieden des vorigen Jahres verbleibe,?. Damit derSeckcl für einmal verschont bleibe, ist man der Ansicht, daß in den vier evangelischen Städten und^ Landschaften eine allgemeine Contribntion aufgenommen und auch die Stadt St. Gallen dazu gezogen^'beu sollte. Man hofft, daß das Volk nicht länger als ungefähr bis Martini in? Dienst bleiben und als-wieder abgedankt werden könne. Basel wird freigestellt, seine Gefahr de»? französischen Ambassador^ Nächster Gelegenheit vorzustellen, sowie was für Nachtheil den? König aus den? Verlust ihrer Stadtstehen würde, um denselben dadurch zu Bezahlung der versprochenen Gelder oder anderer Unter-. .""g zu vermögen. Basel versichert hierauf nochmals, daß seine Gefahr größer als je sei, und bittet,^' 'uc?>? mit Dcfensionswerk nicht zögern möge. In demselben ist die Unterhaltung des Herrn deauch inbegriffen. I». Aus den? kaiserlichen Schreiben, sowie aus den? Vortrag des spanischen Am-b,dvrs, welche verlesen werden, entnimmt man, daß die Begehren der kaiserlichen Abgesandten auf künf-^/^Wsatzung zu Baden eben von weitäussehender Natur sein werden, daß es sich dabei nicht blos um^gehren des Durchpasses durch die Eidgenossenschaft mit fremdem Volk nach Burgund, sondern auchHttlfleistnng mit Volk, Munition und Proviant handeln werde, wobei voraussichtlich allerhand^ Erbeinigung mit den? Hause Oesterreich werden auf die Bahn gebracht werden. Es5ür nvthwendig erachtet, daß die evangelischen Orte sich über einen einhelligen Beschluß vcrcin-lautend: 1) die Erbeinigung verlange nur ein getreues Aufsehen, aber nicht die Gewährungi> 'Volk, Mmntion u. s. w., 2) solches wäre den? Bündnis; mit Frankreich stracks zuwider; 3) würde^ ^stattung des Passes der Krieg unvermeidlich in die Eidgenossenschaft gezogen; mit den? Kriege»,,d die Eidgenossenschaft nichts zu thun; man sei schuldig, die Neutralität auch ferner zu halten
ch ^ni?e fremdem Volk den Paß nicht gestatten, zumal da man nicht sehe, wie solches Volk wieder ausih^! komme; Hütten ja selbst die Katholischen erklärt, sie gestatten den Paß nur solchen Leuten, dieikW wieder daraus wissen. Die Neutralität werde man den? Buchstaben gemäß beobachten.
^ ^ das eine oder andere katholische Ort mit seine»? Volk nach Burgund ziehen wolle, lasse man es des^ ^ ^lber bei den? Abschied von Baden verbleiben. Würde man fremder Hülfe den Durchpaß gestatten,
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^ Stand gesetzt würde; man müsse sich aber auch daran erinner», wie ,venig eifrig sie früher die
^ ^^''uan das l634 von den katholischen Orten mit Burgund errichtete nachtheilige Vündniß gutheißen.i>^"'dchte an gern sehen, daß die Freigrafschaft Burgund des Kriegsjammers entledigt und wieder ii?
d'v» ^ Jnterposition angenommen, ja dieselbe ausgeschlagen habe. v. Weil die evangelischen Ortest^ ^ ^"gsum drohenden Kriegsgefahren bisher gnädig verschont gebliebci? sind, soll noch vor den uäch-»,^^u Festem ai? einem passenden Tage in allen evangelischen und ihre,? zugewandten Orte,? ein allge-Bettag angesetzt und den? Herrn der Heerschaaren mit demüthigem Fußfall und geistlicher^l>u?ng gedankt werde!?. Der Tag hiefur soll ans nächster Tagsatzung zu Baden bestimmt werden.