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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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1118
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1118 Januar 1639.

Beweis, daß neben dein Haß wider die vier evangelischen Städte ein feindlicher Anschlag wider Basel gck^sein müsse. Basel wünsche zu vernehmen, wann und wo es sich gegen die falschen Zulagen vertheidigenob nicht darüber eine gründliche Apologie ausgefertigt werden solle; desgleichen, ob man nicht, weilliches Kriegsvolk unversehens in einer Nacht bis an die Stadt kommen könnte und die gesammten cva>>^lischen Städte auch nicht wenigen Gefahren ausgesetzt seien, auf den Frühling das im März vergcmg^Jahres abgeredete Defensionswerk an die Hand nehmen sollte. Schaffhansen stellt ebendasselbegehren, namentlich weil die kaiserliche Macht sich neuerdings unweit seiner Stadt sammle und dieselbe >"weniger als Basel bedroht werde. Es wird für nothwendig erachtet, daß Basel bei der dermal^allgemeinen Tagleistnng seine Entschuldigung anbringe, und daß deßwcgen muh mit Herrn Melia»d ^sprachen und ihm die Gefahren vorgestellt werden. Was das Defensionswerk betrifft, so nimmt m"" sselbe in den Abschied. Für den Fall, daß einem Ort etwas Widriges zustoßen sollte, verspricht man ^gegenseitig ungesäumten Zuzug, wofür jedes Ort nach Möglichkeit gerüstet sein soll. I». In BetreffCapitäns de Champagne, den Basel wegen ausgestoßener Drohungen verhaftet hat, ist man der Änim 'daß die Gesandten Basels des Ambassadors Gutachten darüber vernehmen sollten und der Capitän auf crsv»Reparation und gegebene Cantion, daß er wider Basel ferner in keiner Weise etwas vornehmenwieder ledig gelassen werden möchte. «. Die Gesandten werden zu berichten wissen, was ihnen von ^Abgesandten der Stadt Biel wegen ihrer Pannerslente im Ergueler Thal und des von Herzog Beem"an dieselben gerichteten Ansinnens mitgetheilt und was denselben darauf geantwortet worden ist- 'glaubt nicht, daß der Stadt Biel eine beschwerliche Znmnthnng gemacht worden sei, sondern daß es "bei dem, was man von den Ergnelern als bischöflich-baselschcn Unterthanen schon begehrt habe,werde. «I. Auf das Anbringen der Gesandten von Mülhausen, betreffend die Restitution etlicherGrafen von Ortenbnrg ihm verpfändeten Dorfschaften und anderer von dem Hans Oesterreich ihmschon lange Zeit vorenthaltenen Güter kann man nicht finden, daß die Restitution von dem Herzog ^hard dermalen sollicitiert, sondern daß damit noch zugewartet werden solle, weil die gegenwärtige" ölänfe allerhand ungewissen Aendernngen unterworfen sind; doch möge man gern geschehen lassen, ^,Hansen von sich ans oder durch nochmalige Vermittlung des Herrn ResidentenMokel"^) unter VorMM ^seiner Nechtsame etwas auszurichten versuche. Zu diesem Zweck könnte Mülhausen sich auch vertrau^ ^den Generalmajor von Erlach wenden. Uebrigens anerbietet man sich, der Stadt jederzeit mit ei^sischer Aufrichtigkeit Hand zu bieten, v. Für den Fall, daß die gräflich Pappenheimische Hochze^ ^Fortgang haben und man bedacht sein würde, für eine gemeinsame Hochzeitsgabe sich zu entschließe",Zürich ersucht, die Meinung der übrigen Orte einzuholen und das Nothwendige zu besorgen.

*) Im Baslerexemplar Morkhel.

88S.

Conferenz von Bern, Freiburg und Svlothurn während der gemeineidgenössisch^

Tagsatznng zu

Solothnrn. 1K3S, im Januar.

Staatsarchiv Frcilnirg. Solothuniilchc u. s. >r. Abschiede. Bd..

Gesandte: Die im Absch. 882 genannten.