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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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1117
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Januar 1639. - 1117

bc>u^ ^ Sterbenslaufe uud auf das Bedürfnis; des Volks zum Schutz des Vaterlandes und zum Fcld-' Im Fall der Einwilligung müsse man dafür besorgt sein, daß die Obersten und Hanptleute sich nicht^ M den Inhalt des Bundes brauchen lassen, daß die Obersten nicht hinter dem Rücken der Hauptleute^ 'Mieren, dieselben nicht, wie früher geschehen sei, ans irgend eine Weise übervortheilen, und daß sie keineGerung der Fähnlein oder andere Neuerungen der Art gestatten. Bern erklärt sich dahin, bei denMwärtigcn Zeitumständen und der Beschaffenheit dös Begehrens sei die unbedingte Einwilligung am. I ^ man im Nothfall keine auswärtige Hülfe als von Frankreich zu erwarten hätte und der Aufbruch^ Erhaltung des Königreiches begehrt werde. Den Obersten und Hauptleuten solle beilllchworenen Eide auferlegt werden, sich nicht wider den Inhalt des Bundes braucheil zu lassen oder^mmrungcii zu gestatteil. Evangelisch Glarus glaubt Gründe zu haben, den Aufbruch abzuschla-Namhaftes an die alteil Forderungen bezahlt werde. Ueberdieß hätten ihre katho-»iid^ ^'^andleutc, die doch nicht mehr als ein Viertel der Mannschaft haben, bei den Hauptnlaiinschaften^ sonst bisher immer den Vortheil gezogen. Es verlaute, daß denselben noch ein Fähnlein unter das altebewilligt sei; in diesem Falle hätten die Evangelischen an fünf Fähnlein vder Compagnieen,ic aus dein Land Glarus in des Königs Diensten seieil, nur den zwanzigsten Theil, an einer Com-Theil. Evangelisch Glarus gedenke dem Ambassador wegen dieser schimpflichen undh^»^lflichcn Sache Vorstellungeil zu machen. Basel lind Schaffhallseil erklären, bei den dermaligendie ^ ^'^'M wäre es eigentlich nvthwendig, daß man ihnen zu ihrem Schlitze Volk schickte. Wenn jedochbesonders die evangelischen, einwilligten, wollten sie jedes anch ein Fähnlein geben, damitz^"^mclls sie, besonders Basel, wie vor drei Jahren, den Unwillen Frankreichs fühlen müßten.^^,^'Äußerrhoden will einwilligen, wenn ihm zuvor ein verfallenes Fried- und Nercinungsgeld bezahltganzes Fähnlein zugetheilt wird, indem es keine getheilte Cvmpagnie mehr haben will.

884.

^nfereilz der evangelischen Städte , evangelisch Glums und Appenzelt - Auszerrhodenwährend der gemeineidgenvssischen Tagsatzung zn

Solothnrn. 11139, 19. und 29. Januar (9. u. 10. a. K.).

TtantSarchiu Zürich. (lest. Xll. 146. tol l.

^sandte: Die im Absch. 882 angegebenen.

berichtet, was für beschwerliche Zuuluthungen ihm die Zeit her wegen der Belagernng undAe^ ^ ^^bt Breisach voil Seite der beiden kriegenden Parteien gemacht worden und wie viel Nn-ihm widerfahren seieil; es werde bezüchtigt, die Uebergabe Breisachs verschuldet zu haben, in-ahg. ^ ^tzoimarischeil voil Basel aus Fürschub gethan, den Kaiserlichen dagegen Mahlen und Backen^ Morden sei, tvie der General Götz an den Herzog von Lothringen geschrieben habe, während»ilt> ^Mntheil klar z>l erweiseil wäre. Basel werde dcßhalb von verschiedenen Orten her durch hoheehx '^bere Standespersoilen bedroht, und öffentlich werde ausgesprochen, man müsse zuvor Basel haben,^ ^^älch tviedergetvinnen könne. Die eingelangten Warnungen, deßgleichen die Gewaltthätigkeiten,m Zeit her an Basler Bürgern hie und da im Reich verübt worden seien, leisteten den genügenden