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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Januar 1639.

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Da nainentlich in Folge des Aufenthaltes fremden Kriegsvolkes an den Grenzen eine Menge schlechter""'M in die Eidgenossenschaft gebracht worden ist, vereinigen sich unter Natificationsvorbehalt die Gc-." ten auf folgende Maßregel, welche Bern für seine Lande bereits angeordnet hat. Gänzlich verrufen° sein: die Baslcr Duplex, Plapparter, die neuen Lucerner Batzen, die Straßburger, Hanauer und^szcnburgcr Dreibätzner, alle Zehnkrenzerwerthige und alle ausländischen geringhaltigen Münzen. In^'chung Gold- und Silbersorten läßt man es beim Alten bewenden, weil in diesen drei

in/" geringe Differenz besteht. Um dem Mangel an Handmünzcn vorzubeugen, wird für das beste' el erachtet, Bern die Vollmacht zu geben, wenn Mangel an Handmünzeu eintreten sollte, unter den" Anzeichen" der drei Städte Batzen und andere Handmünzeu nach dem Werthe, über welchen man sich) ^'gleichen wird, zu schlagen, in welchem Falle dann der Prosit nach Verhältnis? unter die drei Orte^ ^llt würde. Dieses Gutachten wird all i-ötsreucluin genommen. Neuenburg läßt durch Freiburg den'"Ich aussprechen, in diesen Abschied ebenfalls eingeschlossen zu werden. Es wird ihm willfahrt.

88G.

Konferenz von Uri, Schlvyz und Nidlvalden.

Brunnen. 2t. Januar.

ranicSarchiv Nidwaldc».

^»sandte: Uri. Johann Walthart I»? Hof, Statthalter; Jost Püntiner, Seckelmeister. S ch w y z.

'»eis/" ^^stian Abhberg, Att-Landammann; Johann Rigert, Alt-Statthalter; Michael Schrhber, Scckel-

^ > Landvogt Beeler, des Raths. 3iidwaldc n. Bartholomäus Stultz, des Raths.

^hcc/' unmer nneder Werbungen zu Ergänzung der eidgenössischen Regimenter, welche mit obrigkeit-

^^^^^gu"g ausgezogen sind, von Seite solcher vorgenommen werden, welche keine von den Obrig-

^Mte Patente vorzuweisen haben, so wird an Luceric geschrieben, es möchte in gesummter

Namen den Landvögten der gemeinen Nogteien ernstlich befehlen, diesen Mißbrauchen zu

Fchlbaren, Fremde oder Eidgenossen, in Gefangenschaft zu setzen und ihnen ihr Geld abzunehmen und

strenge Mandate ergehen zu lassen, daß kein Nnterthan bei Verlust Leibes und Guts in dcr-

^sc»/ stch anwerben lassen dürfe. Sofort sollen ferner von dieser Conferenz aus Schreiben in

blassen und Zug und Obwalden von diesen Beschlüssen Kenntniß gegeben werden. In den

'»eist,, namentlich zu Flüelen und Brunnen soll man ein wachsames Auge haben und Alle zurück-

^^he keinen authentischen Paßzedel haben. I». Statthalter Rigert berichtet über die Resultate

Ez ^ , />wn ^ III Bünde und nach Sargans. (Der Inhalt seiner Relation ist nicht angegeben.)

>»H ^ hervorgehoben, daß die Bündner gegenüber den katholischen Orren sich zu aller Freundschaft

Correspondcnz anerboten haben; zugleich wird auch auf die unzureichende

^ ^^ichaft im Sarganserland aufmerksam gemacht, v. (S. u. Bellenz w.) «I. Dem Johann

ÄG Wersau wird ein Schreiben an die Gegenpartei wegen des Kostenrestes bewilligt, v. (S. u."Z?c.)

^Ülej Man sehe a>lch i»> Abschnitte HenschastsangclcjZcnhcitcn:

^"'1 n. o. Art. IMK. 1007.