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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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December 1038.

878.

Conferenz von Zürich und Schaffhausen.

Tos;. 163Z!, 2. December (22. November a. K.).

Staatsarchiv Zürich, ciost. XII. Bd. 14?. kol. S52.

Gesandte: Z ü r i ch. Hans Rudolf Nahn, Statthalter; Johann Ludwig Schneeberger, Zeugherr >des Raths. Schaff Hausen. Johann Jakob Ziegler, Doctor, Obherr; Georg Ott, Seckelmeister. ^

i». Da ein im December 1635 den Bau eines Pfrundhauses zu Dägerlen, wo Schaffhausen da?laturrecht hat, betreffender Abschied bisher nicht ausgeführt worden ist, wird beschlossen, daß der Bau ^Pfarrhauses beförderlich und so ins Werk gerichtet werden soll, daß der Prädicant seine kommlichehcit darin haben möge. Schaffhausen soll das Material auf seine Kosten bestellen und zurichten lasse" ^sämmtliche Kirchgenossen dasselbe aus ihren eigenen Mitteln und mitVertagwen" ihrer Nachbarn auf ^Bauplatz führen lassen, und zwar so, daß die Vögte zu Kyburg und Andclsingen, in deren Verwaü"^die Kirchgenossen sich befinden, die Fuhren vertheilen. Die beiden Schultheißen von WinterthurNamen ihrer Herren und der ganzen Bürgerschaft anerboten mit Lieferung von Bauholz aus ihrc" " ^düngen zu einem rechten Preis und auf andere Weise ihr Bestes zu thun. Man hofft also, daßbenachbarten Amtleute und Gemeinden auf obrigkeitliche Anleitung hin dabei das Ihrige thunSchaffhausen wird ersucht, jedem Fuhrzug mit zwei Fuhrleuten drei Maß Wein und Brod zu veraln^^Schaffhausen hat sodann durch ein Schreiben vom 17. November (n. K.) erklärt, statt der früheracht Klafter Holz vier Klafter an die Pfründe zu geben, insofern die Bauern selbst es ausmachen und "wollten, mit beigefügter Bitte, zu bewilligen, daß man die Steine zu dem Bau in dem Steinbruch Z"fingen brechen dürfe, was durch Antwort vom 10. December gestattet wird. Zürich ersucht die -ordneten der Kilchhöri, statt der acht Klafter Holz dem Prädicanten jährlich 30 Pfd. an Geld Z"welchen Vorschlag die Abgeordneten heimbringen wollen. (Laut Mittheilung des Schultheißen Heg"^^Winterthur vom 29. Nov. erklären sich die Kirchgenossen dazu bereit.j j>». Schaffhausen wünscht du ,liche Erörterung der Streitigkeit, welche der wagenhausischen Gerichte halber zwischen der StadtHausen im Namen ihres Klosters Allerheiligen und der Stadt Stein noch schweben, zumal da es de" ^ ^gemachten gütlichen Vertrag nie angenommen habe. Stein entschuldigt sein Ausbleiben mit derZeit und spricht dabei die Ansicht aus, daß die Sache eine ausgetragene sei. Das Geschoß ^bis auf andere Gelegenheit eingestellt, v. Schaffhausen bittet, seine Herren und Obern mit dergeforderten Gutsteuer zu verschonen, gestützt auf einen alten auf seinen Amtmann errichteten VerkomM"'^.Zürich erörtert, warum es von seinem Begehren nicht abstehen könne. Schaffhausen nimmt dicß "rsnäuiu. «l. Schaffhausen läßt es in Betreff der Weinzölle auf dem Nheiu bei der jüngst zu Baden lb ^Entschuldigung verbleiben und beruft sich auf seine Documente und Freiheitsbriefe, laut welche ^ ^obern und Niedern Gerechtigkeiten in allen Strafen und Pönen auf dem Rhein bis hinauf au den ^Pen" zustehen. Im klebrigen läßt es Schaffhausen bei dem 1555 mit Zürich gemachten Vergleich " ->>gangenen Spruch verbleiben. «. Den Anzug, welchen die von Schaffhansen wegen der Neugrüt -Z^Vollen für ihre Pfründe zu Andclfiugcn mit Bezug auf einen Spruchbrief von 1503 stellt, neh»ü"Gesandte roksrsiiäuiri.