November 1638. 1109
u^^^tigt werden. Im Nebligen läßt man es bei dem im Jahre 1614 zn Zürich errichteten Abschieddic rudern Ordilungen der Schiffmeister verbleiben. Ans dieses alles sollen die Schiffmeistcr beeidigt,izr ^^^rmel zu Zürich aufgesetzt und jedem Ort eine Abschrift davon übcrschickt werden. Bei den halb-^ ^ ^chen Abrechnungen der Schiffineister zu Zürich soll über jeden von ihnen Censur gehalten werdeil, obdie ^ ^^'wng gemäß sich verhalten habe. Ist dem nicht also, dann soll der Zoller, in dessen Beisein^ Schilling geschieht, die Herren der Stadt Zürich davon in Kenntnis; setzen und der Schuldige ent-befestigt oder sollst zur Gebühr gewiesen werden. Was die Forderung der Kanfleute an die Schiff-^ einiger Zeit erlittenen Schaden anbelangt, welche nicht, wie die Ordnung fordert, ange-^ ^ und ohne Specisication vorgebracht worden ist, so soll sie für dießmal todt und ab sein, jedoch mit der^^"uilg. daß die Schiffineister obige Ordnung geilall befolgeil sollen. I». Glarns führt Beschwerde,Vv» ^ "'^ger Zeit der Schifflohn für die in sein Land gefertigten Früchte gesteigert worden sei und zwar^ben Gulden von einem „Nörli" ans 15 Batzen, und verlangt, daß man wieder ans den alteirbes> ' werde. Es wird Glarus zn Gemüthe geführt, daß in den dermaligen Zeiteil alle Lcbens-
^cn'li ^ Preise gestiegeil seien, so daß die Schiffineister beim alten Lohn nicht mehr bestehen können,dird zufrieden, v. Da zil Wcseil das Salz von Heinrich Milien unordentlich ansgemcssen
bcr/ ^uildvvgt Legler den Auftrag, dafür zu sorgen, daß die vor Jahreil gemachte Ordnung
Vvil nöthigeilfalls verbessert werde, tl. Glarus wünscht, daß Zürich seinen Landlenten und denen
i„>, da sich die Zeiten gebessert hätten, wieder nach den alten Verträgen den freien feileil Kails
der außerhalb des Kornhanses gestatten möge. Zugleich beschwert es sich über das Benehmen
er ^'6ger und Kornmesser. «. Balthasar Freuler war in Zürich um 10 Pfd. gebüßt wordeil, weil^Ur»z ^ ül das Schiff hatte trageil lassen, mit dem Vorhaben jedoch solche zn „verlohnen."k. ^ um Aufhebung der Strafe, da Freister „dabei keine Gefahr zu brauchen versucht habe."
Schwert sich Glarus/daß von seinem Landmann, Pannerherrn Hässi, der Ein- und Durchfuhrzollüstcid ^ ^Zinsfrüchten gefordert ivordeil sei, die er zu Spreitenbach enthoben »nid sofort auf das Schiff^barus beschwert sich ferner über das neulich von Zürich erlassene Münzmandat, nachsei^ ^e nicht in der Eidgenossenschaft geprägten Zehn- und Zwölfkrcuzerstücke gänzlich verboten worden^>cil ^ Lailde Glarus noch viele dergleichen vorhanden sind, so bittet es, Zürich möchte dieselben.^^uten zu demselben Preis, wie es gegen seine Burger und Landleute gethan habe, auswechseln,^icld ^ Punkte iliinmt der zürcherische Gesandte in den Abschied. I». Zwei Glarner erlitteil dadurch^ Gütern, daß Schiffineister Ziltiner im Liilthstrom ein Wuhr geöffnet hatte, und verlangen^icis Ziltiner ailerbietet sich Brief und Siegel vorzuweisen, daß die Schiffineister befugt seieil,
^ Schifffahrt a>lf der Neichsstraße hinderlich sei, zu beseitigen. Da jene auf gütlichem'»^^^/Puhre nicht hätten verändern wollen, so möchte man an ihn nichts sucheil. Die Sache wird"schied genommen; Ziltiner hat die Briefe vorzuweisen. >. Zürich bringt den noch unerörtertcn!heiilV^ Gambsischen Marchhandel" zur Sprache. Es wird nothwendig erachtet, nochmals einen Augen-^ ^chmen, und Zürich anheimgestellt, einen Tag dazu zu bestimmen.