October 1638. 1161
^)worenen Bünde halten. Namentlich werden die Winkeldienstc und die Errichtung von Freifähnlein'^Zlich llnd bei höchster Strafe verboten. «1. (S. u. Lauis.) v. Ans den Antrag von Schwyz wirdfr« erachtet, daß die Obrigkeiten ihre Gesandten ans nächste Tagsatzung in Betreff der rückständigen
"Züsisch«,, Zahlungen und der übel bestellten Haushaltung des Gotteshauses Pfäfers und dessen großerInstruction abordnen. Zugleich wird für gut erachtet, da man vertröstet worden ist, daßHeß. unfehlbar werde die Bezahlung beziehen können, beim Ambassadvr nachdrücklich darum anzu-t», daß er dazu behülflich sein möchte, daß man sowohl für die allgemeinen als die Privatanfordcrnngcnledigt werde, t. Es wird ein Schreiben der III Bünde verlesen, in welchen: dieselben darauf aufmerksamhi»d^' ^ griffe Leute in der Eidgenossenschaft allerlei Practiken anwenden, um den Frieden zu vcr-. ttn. bitten, die Obrigkeiten möchten gegen solche Personen ihre Autorität gebrauchen und auf die^ ^ getreues Aufsehen haben. Einstweilen wird bis auf eine spätere Erklärung der Herren undFr<n" unvorgreisliche Antwort ertheilt. Die Herzogin von Savohen zeigt den Tov des Herzogs
Hhaciuthus an. Kondolenzschreiben an die Herzogin und an deren Ambassadvr. I». (S. u.R. (S. u. Baden.) 1^. Lucern zeigt au, daß Abgeordnete des Gotteshauses Einsiedeln vor derdie ^ ^ erscheinen wünschen. Die Gesandten von Schwyz verlassen dieselbe und verabschieden sich, dabei ^"^e, weßwegen die Conferenz zusammenbcrufen worden sei, behandelt seien; sie erklären, daß Schwyzseinen hohen Gewalten zu wiederholten Malen gefaßten Beschlüssen bleiben, „ja sterben und^ wolle"; sie glauben, daß es einmal Zeit wäre, sie mit dieser Sache nicht mehr zu beunruhigen.^Ms erschien die Abgeordneten des Gotteshauses und erzählen den Verlauf des Streites von Anfang" hervor, daß Schwyz die beiden Brüder des Abtes verwiesen, deren Güter consisciert, den Kanzler^^6ch unlängst bannisicrt habe. Da bisher kein vom Abte zur Beilegung des Streites vorgeschlagenes^^envmmen worden sei, so sehe sich derselbe genöthigt folgende Erklärung zu geben. Erstens pro-dg ^ ^ ^dcr alle Prvceduren und Thätlichkeiten, welche von Schwyz diese Zeit her verübt worden seien,dazu Jurisdiction noch Ursache gehabt habe, und namentlich gegen die Verbannung des Kanzlers,^ Methan habe, als wozu ihn sein Eid verpflichte. Zweitens, weil jüngst verabschiedet worden sei,welche ihre Stimmen noch nicht abgegeben hätten, ihre bestimmte Erklärung eröffnen
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Äm ^'^kehr lind freier Aufenthalt gestattet werde. Sollten die Gesandten Schwyz gegenüber nicht so viel
^»ge' ^ begehre der Abt inständig, daß dieß geschehe, damit er sich darnach richten könne. Drittens ver-
srej. ^ ^ bls zu völliger Erörterung der Streitigkeit alle Thätlichkeiten eingestellt, den Verwiesenendichter
Eitzen, so möchte man es dem Abte nicht zu Ungutem vermerkeil, wenn er Hülfe, Rath und einen^iileil k">den k)offe. " k'ehe ^ Gesandteil gewüilscht hätten, diesen Streit bei-ge; können, so sehen sie, daß es dermalen nicht möglich sei, da etliche Gesandtschaften keine so weit-T«^ Instruction haben. Mail vereinigt sich dahin, daß Lucern nach der Tagsatzung zu Baden einenh" Handlung dieser Streitsache ansetzen solle, auf welchen die Obrigkeiten ihre Gesandten mit um-tzxs ^ Instruction abzuordnen haben; unterdessen sollen alle Thätlichkeiten eingestellt werden. 1. Jeder^l berichten lvissen, was für eine Maßregel wegen der „Zehnkreuzerer", deren eine große' ^ni Land ist, getroffen worden ist, damit dem Lande kein Schaden entstehe.
Tr«;-. Man sehe,auch im Abschnitte Hcrrschastsangelcgcnheiten:
^ Att. 21». Verschiedenes.
^ tti Lauis. «t. Art. 241. VerhWnib zum Bischof von Eomo n. I». Art. 23Z. Locales.