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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Juli 1638.

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Schalls Grasen von Götz (dat. den 25. Juni) wird geantwortet, man wisse nichts davon, daß den^'chsfeinden Paß und Repaß gestattet, Proviant verabfolgt und anderweitiger Vorschub geleistet worden' wäre wünschenswerth, daß die Eidgenossenschaft mit dergleichen Zulagen verschont würde, oder daß,die, welche dergleichen sich hätten zu Schulden kommen lassen, namhaft gemacht würden. Alan sei^ ^ssen, die Erbeinigung und die in diesen leidigen Kriegsläufen früher schon angenommene NeutralitätSchaven Erklärungen gemäß redlich zu halten. Ä. Der französische Ambassador hält einen Vortrag^ Inhalts, die Orte möchten nicht gestatten, daß der Freiheit der Commercien und des Passes dem BündnißJegen Eintrag geschehe, auch möchten sie drohende Briefe, die ihnen bisweilen zugeschickt würden, nichtin?"' ^ ^i des Königs Absicht, ihnen in allen Sachen gebührende Satisfaction zu verschaffen. Da^sem Vortrage aber der bei dem König und dem Ambassador vorgebrachten Beschwerden nicht gedachtsie?' durch einen Ausschuß von acht Orten dem Ambassador die Beschwerdepunkte abermals vor-

k", erhält aber nichts als gute Worte und leere Vertröstungen. Man läßt dem Ambassador durchAusschuß wieder antworten, man sei veranlaßt, das durch das Bündniß gezeigte Nüttel, nämlichder' ^^echt, an die Hand zu nehmen, falls den Beschwerden nicht bald abgeholfen und SatisfactionBierde, wozu der Ambassador das Seinige beitragen möchte; der Commercien und des Passes»mau es bei den jüngst ergangenen Abschieden verbleiben, v. Weil ferner die Fähnlein anvertheilt werden, so daß sie dem König schlechte Dienste leisten und dem Vaterland wenigbringen, ihnen auch zugemuthet wird, wider die Bestimmungen des Bündnisses sich brauchen zu lassen;der» ^ Obersten und Hauptleute ihre Compagnieen nach eigenem Gefallen vermehren und vermin-d»s' ^ben zwei Schreiben erlassen, das eine an den Generalobersten der Schweizer, Marquis de Coislin,der Ml die Obersten und Hauptleute, in welchen erklärt wird, daß es der ernstliche Befehl und Wille«od ^ Obern sei, daß die Obersten und Hauptleute bei höchster Strafe und Ungnade sich nichtCe»^ brauchen und an keine andern Orte schicken lassen, als das Bündniß zulasse. Weil ferner dieZ»» ^'üeen auf 200 Mann gestellt sind, so wird verboten, dieselben ohne Wissen der Herren und Obernd»Z Der General wird auch ersucht, sie bei dem Bündnisse zu schirmen und sie nicht weiter, als

erlaube, gebrauchen zu lassen. Der Ambassador erhebt dagegen Einsprache, daß ein solchesAli»sein Zuthun abgehe und macht auf mehrere Fälle aufmerksam, wo man sie auch gegen dasA)e»'^ ^e brauchen lassen. Dem Ambassador zu Respect läßt man das Schreiben vorläufig nicht ab-hch ""d überläßt den Herren und Obern darüber sich zu berathen. Die alten und die neuen Fähnleins^/"ufen wird dermalen nicht für passend erachtet; deßhalb wird Schwhz ersucht, mit der Heimforderung derike»? bis auf Weiteres innezuhalten, t. Jedes Ort soll unter Androhung hoher Strafe verbieten,^>»s?'^m ohne Vorwissen der Obrigkeiten zu errichten. Wenn ein verbündeter Fürst einen Aufbruchl>»^ ^ll er wie von Alters her die Ausschreibung einer Tagsatzung auf seine Kosten begehren und«»H ^'len Abgesandten die Werbung vornehmen lassen, damit man sich mit einander berathschlagen und^sc» ^ ^itulation gemäß den Bündnissen und den alteidgenössischen Bräuchen einrichten kann. xx. Jederl°i»e ^ ^"d zu berichten wissen, wie der Punkt im letzten Abschied, des Inhalts, daß jedes Ort selbstverantworten oder zu entgelten haben solle, geahndet worden ist. Obgleich viel davon gesprochen^ hcit es doch nicht das Mehr erhalten, worauf jeweilen zu sehen ist. I,r. (S. u. die be-" Vvgteien.)