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Juli 1638.
8«S.
Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zuLuggarns. 1638, nach dem 24. Juni (nach St. Johannis Bapt.).
Staatsarchiv Zürich. Kaiitonsarchiv Solotlinr».
Gesandte: Dieselben, welche im Absch. 862.
Das Verhandelte sindet sich in, Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:
Vier cillictb. Vogtcicn iibcrh. «I. Art. 63. Getrcidebezug und Salzhandcl. «.Art. 11. Allgemeine Verwaltung^
Landvogtei Luggarns. ». Art. S1. Privilegien. L. Art. 1V1. Jusiizsachcn.
A». „ 124. Zollsachen. ,, l70. Kirchliches.
Landvogtei Mainthal. «. Art.212. Marchstreitigkciten.
N aus dem Solothnrnerercmplar.
8S4.
Gemeineidgenössische Jahrrechnungstagscchung der XIII Orte.
Baden. 1838, 4. bis 21. Juli.
Staatsarchiv Zürich. Kest. XII. 147. kol. 432. Staatsarchiv Lueern. Absch. 6<z anno 1633. Bd. XXVIll. kol. ^3.
Landesarchiv Appenzell I. Nl,.
Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Bürgermeister; Hans Heinrich Wirz, Seckelmeister. ^Franz Ludwig von Erlach, Schultheiß; Hans Rudolf Willading, Venner, Zeugherr und des ' .Lllcern. Jost Bircher, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmaim; Heinrich Fleckensteiu, Ritter,und des Raths. Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Landanimann und Landshau^» '^Martin Im Hof, des Raths. Schwhz. Jtal Reding, Landammann und Pannerherr; JohannAlt-Statthalter und des Raths. Unterwalden. Johann Jmfeld, Landammann und Landshaupt»^^Peter Schäli, Statthalter, von Obwalden. Zug. Peter Trinkler, des Raths; Jakob Andermatt, ^ ^mcister. Glarus. Heinrich Trümpi, Landammann; Balthasar Müller, Statthalter. Basel-Rudolf Wettstein, Oberstzunftmeister; Bernhard Brand, des Raths. Freiburg. Peter Heinricher, ^meister; Peter Reiff, Alt-Burgermeister, des Raths. Solothurn. Hieronymus Wallier, Venner;Wagner, Alt-Rath. Schaffhausen. Johann Jmthurn, Burgermeister; Johann Jakob Ziegler,und des Raths. Appenzell. Jakob Wiser, Landammann, von Jnnerrhoden; Johann Zellweger,baumeister und des Raths, von Außerrhoden. ^
Eidgenössische Begrüßung. !». (S. u. deutsche gem. Vogteien überh.) 1». Zürich verliest dengemachten Münzabschied und wünscht, die Ansicht der Orte darüber zu vernehmen. — Nach vielen ^brachten Bedenken wird in den Abschied genommen, daß man doch mit dem Münzen innehalten ^ ^Basel, welches zwar erklärt, daß es eine gute Zeit nicht mehr habe münzen lassen, wird ersucht, auchdamit innezuhalten, widrigenfalls man seine Münzen verrufen würde. Sodann wird der schädlicheder groben Sorten und das Steigern des Preises der Münzen aufs strengste verboten; die Zchnkreuz ^und die fremden schlechten Handmünzen dürfen nicht mehr angenommen, sondern sollen verrufen wcrdca^.zu Elgg gemachte Valvation wird aä roksronäurn genommen. «. Auf das Schreiben des Gen^a