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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Mai 1638,

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'^Beisteuer geleistet haben, v. Bern begehrt, damit seine'Salzfnhr dnrch Zürichs Landschaft nichthindert werde, daß Zürich die besorgten Salzgrempclmärkte entweder selbst abstelle, so daß ohne Nach-^ seines Salzhandels für die Fuhrleute der Lohn mit Salz könne abgestattet werden, oder aber daß es/P) seinen Salzamtsverwalter die Fuhrlöhue auch mit Geld entrichte und hiemit zu desto minderer Ver-. ! ^ug der Seinigen Gleichheit gehalten werde. Zürich nimmt dieß i-sksrcmäum mit der Versicherung,P seine Herren und Oberen Bern möglichst Hand bieten werden.

KM.

Conferenz der VII katholischen Orte.

Lneern. IK38, 2t. und 22. Mai.

StaatSarchi» Luccr». Absrh. de n.nno IVZ8. Bd. XXVIII. kol. 122.

^ Gesandte: Lucern. Ludwig Schumacher, Alt-Schultheiß und Benner! Heinrich Flcckenstein, Ritter,^Halter und Pannerherr; Johann An der Allmend, Bauherr'; Kaspar Razenhofer, Scckelmeister. Uri.^althart Im Hof, Statthalter; Kaspar Nvmanns Troger, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz.Landammann und Pannerherr; Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Diethelm Schorno,^audauuuann; Johann Kaspar Eeberg, Ritter, Alt-Statthalter. Unterwalden. Marquard Jmfeld,^ ^nuiuiu^ von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Wolfgang^.^/Statthalter; Peter Trinkler, des Raths; Beat Jakob Mehenberg, des Raths. Frcibnrg. PeterScckelmeister; Anton von ÄNontcnach, Stadtschreiber. Solothurn. Manriz Wagner, Stadt-^ und des Raths.

^ ^ Konferenz ist in Folge eines vom kaiserlichen General, Grafen Johann von Götz, den 27. Aprilerlassenen Schreibens znsanunenberufen worden. Zi. Räch Verlesung dieses Schreibenss^^^bvrgehvben, daß es die Herren und Obern befremdet habe, daß Zürich bei der Mitthcilung dcs-^ ^ ^"ie Andeutung von seiner Ansicht gegeben habe. Da nun die Waldstädte in der Macht des Herzogslind, die kaiserliche Macht im Anzüge gegen denselben begriffen ist und es voraussichtlich nichteidgenössischen Grenzen zu einem Zusammenstoß kommen wird, so wird berathen, was unter^ ^ lluptänden zu thun sei. Allererst hält man es für nothwendig, dem Grafen Johann von Götz zuii>rte^"' vereinigt sich dahin, bei Zürich anzufragen, ob es sich zu einer im Namen sämmtlichcrkW ^ erlassenden Antwort verstehe. Gicbt Zürich eine abschlägige Antwort, so soll im Namen derdc>, Orte ein Antwortschreiben erlassen werden, für welches ein Concept gutgeheißen wird. sl». Beil^ile ^'^er mehrendeü Kriegsgefahren ivird man unabläßig gute Wachsamkeit üben und bei jedem Vor-getreulich nachkommen, zu was man sich in den frühern Abschieden verpflichtet hat. v. Stadt-^eut-^ Wagner von Solothurn, welcher an den König von Frankreich zu Verhandlungen wegen der/^at der Freigrafschaft Burgund abgesandt worden war, referiert; überdieß werden die ans diese^lglichen Schriften verlesen. Aus der Relation ergibt sich, daß der König sich auf den Ambassador>>jcht ' bezieht. Dieser aber will sich, obgleich schon mehrere Abordnungen an ihn abgeschickt worden sind,sie klären, als daß er, wenn die Eidgenossen von den andern Königen und Fürsten, an welche

Pen geschrieben haben, eine Antwort erhalten hätten, bereit sein werde, mit ihnen in eine Confcrenz