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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Mai 1638.

zu treten. Dieß wird zu Handelt der Herren und Obern in den Abschied geiwmmcn. Gegen denschreiber wird der Dank ausgesprochen, «t. Statthalter Im Hof von Uri eröffnet im Namen der mitHause Savohen verbündeten Orte, daß vor einigen Tagen ihnen durch Vermittlung des HauPtmM"Ainrhyn von Seite der verwittweten Fürstin von Savohen die Anfrage zugestellt worden sei, ob sie ^auch in ihrem Dienst brauchen lassen und von dein 1628 gefaßten Entschluß abstehen wollten. Er wüMzu wissen, wie das Credenzialschreiben beschaffen ist, und wie es sich mit der Beantwortung desvon den vier Orten an Lucern erlassenen Schreibens ss. Absch.853^ verhalte. Das Schreiben, weicht ^Fürstin an Amrhyn gerichtet, und dasjenige, welches Lucern allein zugestellt worden ist, werden verlesen,Vorurtheilen vorzubeugen. Das von Brunnen aus an Lucern gerichtete!Schreiben soll nach dessen Gesa" ^Urtheil nicht unbeantwortet bleiben. «. Der Gesandte von Solothurn berichtet, daß der wcimarischecommissarius Daler zu Delsberg die Zinsen, Zehnten und andern Gefälle des Bischofs von Basti >Münsterthale an sich bringe, und bittet, Mittel zu ergreifen, daß ihm doch noch der kleine Nest erha ^bleibe. Während die Einen die Ansicht äußern, es könnte Bern, weil ihm die Münsterthaler mit ewEBurgrecht zugethan seien, deßwegen geschrieben werden, berichtet Lucern, daß es sich bereits für den B>tz ^beim Nuntius und bei Bern verwendet, aber bei letzterm wenig ausgerichtet habe. Es wird nunPassendste gehalten, daß Solothurn im Namen der sieben katholischen Orte nochmals durch einenbeim Ambassador Meliand und schriftlich bei Bern sich für den Bischof verwende, ll. Da man ans 'Tagsatzungen zu Baden verabschiedet hat, daß man den vom Kaiser dem Freiherrn von Schwarz^ ^gegebenen Titel eines kaiserlichen Commissarius nicht gelten lassen könne, die Gründe dafür aber demniemals eröffnet worden sind, so hält man es für billig, demselben durch ein Schreiben von diesen Ken» ^zu geben. K»'. Die drei Geineinden des äußern Amtes Zug beklagen sich, daß ihnen das JastuM^NSpruches vom 18. April 1624 uoch nicht zugestellt worden sei, und bitten um die Uebcrgabewidrigenfalls sie der Stadt Zug gegenüber Protestation einlegen. Eine Abordnung der Stadt Zug ^daß sie es nicht für nothwendig halte, daß Brief und Siegel für diesen Spruch errichtet werden, da ^vierzehn Jahre lang den Gemeinden nichts in den Weg gelegt habe. Mit dem für das Jnstrumrutfaßten Concept ist sie nicht einverstanden. Nach einläßlicher Verathung lassen es die Gesandten der ^Orte bei diesem Concept verbleiben und bewilligen den drei Gemeinden, daß ihnen ein authentisches Z" .ment ausgefertigt werde. I». Der Prälat von Einsiedeln läßt durch eine Abordnung berichten, daßmir seinen Thätlichkeiten fortfahre, daß es unlängst des Gotteshauses Amtmann und zwei Brüderniert, dem Hans Jörg Vieh weggeführt habe, und bittet um Hülfe. Die schwhzerische Gesandtschal ,ab mit dem Bedeuten, ihre Herren und Obern hätten sich schon mehrmals in Folge des Befehls rhr'^Gewalten über die Sache erklärt, wobei sie es bewenden lasse. Die Gesandten der sechs Ortezwar Mittel zur Schlichtung dieses Streites zu finden; da aber ihre Instructionen von einander ab>mwird beschlossen, daß diejenigen Orte, welche keine hinreichende Instruction gegeben haben, ihreErklärung Lucern zusenden sollen, welches dann nach der Mehrheit der Stimmen seine Dmltreffen wird.