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Mai 1638.
Gfallen, und umb diß Geschefts nunmehriger allershths langerwünschter Beruhigung willen auch bestell'lassen und Ihre Ratification und Genehnchaltung in Schrift zugeschickt, so habent wir hierumbeivärtigen Brief inn zwhfacher glhch tutender Form under unßcren Ansiglen ufrichten und jeder»!einen zustellen lassen. — Aeschach zu Baden den cinliften Mah alten, und ein- und zwentzigistw - ^nüwcn Calenders, von der Geburth Christi unßers lieben Herren und Heilandts gezalt scchs?cl^'hundert Drhßig und acht Jahre.
Hannß Heinrich Wascr, Stattschryber svons Zürich.
(Urkunde im Kantonsarchiv Glarus.) . ^
I». Da Hauptmann Bussh selig tvegen seiner Wahl zu einem Landvogt nach Werdenberg grvßc ^gehabt hat, aber nicht aufziehen konnte, so spricht man beiden Parteien zu, seinen Kindern aus »utlichem Erbarmen eine erkleckliche Ergetzlichkeit aus dem gemeinen Landesseckel zu geben, v. Die cvcwiöscheu Gesandten tragen darauf an, man möchte, da bei der Bogtei Werdenberg alles ordentlichsei, was von der Nutzung der Obrigkeit und was dem Landvogt gehöre, in Beziehung auf Uznach "'Gaster, wo es bisher unordentlich zugegangen sei, auch eine bestimmte Ordnung machen. Die kath^bGesandten erklären, daß Schwhz selbst gesonnen sei, hierin eine Verbesserung einzuleiten, was mit Z" tdes gesammten Landes Glarus geschehen solle. Man läßt es bei diesem Bericht bewenden. Solltenichts thun, so werden beide Religionen in Glarus zum Besten des Landesseckels eine solchesich allein machen. «I. Es wird auch abgeredet, daß Zürich in seinem Rainen das letzte Sch^,^des Generals Götz dahin beantworten solle, daß es selbiges den übrigen Orten mittheilen werde undzweifle, daß man bei den früher dem Kaiser gegebenen Erklärungen und bei der bisher beobachteten ^tralität verbleiben, mit nächster Gelegenheit Seiner Excellenz, mit einem gemeinsamen Entscheidwerde und dem gcthanen Anerbieten gemäß von derselben alle Freundschaft erwarte. «. (S. u>
Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschastsanzelegenheiten:
Grafschaft Bade». v. Art. 47. Markte:c.
HÄG.
Verhandlungen Zürichs und Berns wahrend der Vermittlungscvnferenz zuBaden. 1«38, 2t. Mai (11. a. K.).
' Staatsarchiv Zürich. <Z»8t. XII. Bd. 47. toi. 408. , .
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Weil die Stadt Mülhausen inständig einen Zusatz begehrt, so wird für angemessen erachtet,der dermaligen Beschaffenheit der Kriegslüufe, und besonders damit sie die bevorstehende Erntesicherer einsammeln könne, zu willfahren. Man hält es aber für billig, daß Mülhausen die Kestens ^erleichtern helfe. Die beiden Städte wollen für jeden Soldaten monatlich 6 Gulden baares Eeschießen, den Mülhauscrn aber überlassen, denselben ein Gewisses an Brod und Wein dazu zubeiden Führern aber will man den vollständigen Sold wie früher bezahlen. I». Wegen des DrsU» ^Werkes wird an Basel und Schaffhausen geschrieben. Für den Fall, daß Basel, durch langjährig^ cZusätze erschöpft, mit der in diesem Schreiben enthaltenen Erklärung (das Schreiben findet sichAbschiedes nicht zufrieden wäre, wird den Obrigkeiten anheimgestellt, Basel statt des Defensionalwcu'Summe Geldes anzubieten, weil die beiden Städte früher in dem Bündner Geschäft auch ewe