1082 Mai 1638.
Wache ha>^
Defensionswesen, soviel dasselbe sie betreffe, nächstens mittheilen; inzwischen solle sie gnte
gre^
und gute Sorge anzuwenden fortfahren. — Zugleich wird ausführlich darauf hingewiesen, in wie ^Gefahr Mülhausen schwebe, und was für Schnupf die verbündeten evangelischen Orte treffen würde,die Stadt aus Mangel an Hülfe plötzlich überfallen werdeil sollte. Man findet deßhalb, daß mandurch einen Znsatz oder auf andere Weise unverzüglich All retten schuldig sei. «I. Der französischbassador schreibt, daß der Stadtschreiber Wagner von Solothurn, der jüngst wegeil der bnrgundisch^tralität nach Hof geschickt worden war, zurückgekehrt sei, und daß der Köllig für den allgemeinengilt gestimmt sei. — Diese Mittheilnng wird verdankt und dabei an die ausstehenden Zahlungen ^Beschwerden der eidgenössischen Kanfleute erinnert. «. Graf Philipp Mvriz zu Hanau hat Zürich ^Basel um Darleihung einer erklecklichen Summe für den Unterhalt der Garnison zu Hanau ersuchDie Antwort wird eingestellt, bis das Begehreil auch an die übrigen Orte gelangt ist. AlsdannOrt seiil Gutachten nach Zürich schicken und von dort aus eine gemeinsame Antwort erfolgen-Dnrchlesnng des letzten Abschieds von Baden hat man gefunden, daß der erste Punkt zu höchstemund Nachtheil der evangelischen Orte und ganz parteiisch gehalten ist. Dieß soll gegenüber'dem Lcmdsi^B^schriftlich oder mündlich auf nächster Tagleistnng zu Baden ernstlich geahndet, mich darwider Protest»^ ^nicht nachgegeben werden, bis daß diese und andere von dem Landschreiber begangenen Jnftwmalitcüc"^Parteilichkeiten geändert sein werdeil. z»'. Die Gesandtschaft Basels bringt den Handel zwischenburger Hans Peter Schürer und dem Füllistorf von Freibnrg zur Sprache. Sie hofft, mangestatten, daß derselbe vor ein fremdes Gericht gezogen werde, wodurch Basels Freiheiten Eintragund macht alsdann auf die Ungleichheit aufinerksam, daß der Arrest, welchen Schürer zu BernFüllistorf Gut gelegt hat, relaxierk sein, dagegen der zu Straßbnrg ans Schürers Gilt gelegte in ^bleibeil solle. Schürer selbst legt eine Supplication ein und erzählt den Handel ausführlich.wird uä reksronckuin genommen und Basel die Versicherung gegeben, daß man es bei seinen Fu /nach Möglichkeit schirmen werde. Im klebrigen läßt man es bei dem Ausspruch von Baden undschriftlichen Begehren Schürers bewenden. Zürich soll Freibnrg insinuieren, daß es dem FüllistvUlegeil möchte, seinem zu Baden gethanen Verlauten gemäß auch zwei uuparteiische Schiedherren als ^aus bevorstehenden Zurzacher Markt zu erkieseil, mit denselben dort zu gütlicher Hinlegnng dererscheinen und inzwischen den zu Straßburg angelegten Arrest zu relapieren, damit Schürer nicht »uldenen Händen sich stellen müsse. — Basel läßt es bei der zu Baden gethanen Protestatio»bewenden. — Sollte die gütliche Verhandlung sich zerschlagen, so wird man dem Schttrer mit eincm sarrest oder auf andere Weise behülflich sein können. I». Der Gesandte von Bern wird desftn cm >sein, was Zürich von ihm begehrt hat wegen Erlassung des Abzugs von dein Gute, welches die ^ scldie Junker Johann und Walthart Meis in Zürich verheiratheten Töchter Junker Effingers zu ^ ^ererbt haben, zumal das Haus Wildcgg von Alters her vom Abzüge befreit geweseil sein soll. /ziehung auf die Abzüge wird die Frage aufgeworfen, ob nicht, weil es mit denselben ungleich 6oft unter deil Freundschaften großer Widerwillen dadurch erweckt wird, hierin eine durchgehendeeingeführt, oder aber, weil etliche Orte gegen einander abzugsfrei sind, solche Abzüge ganzwerdeil könnten. Der Antrag wird in den Abschied genommen. M
Zu ii/ch. Die Verhandlungen mit de Serres befinden sich vollständig im Staatsarchiv Bern-meine eidgenössische Geschäfte. Neutralitätsgeschäfte