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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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März 1638.

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ZürichBernBasel

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Jedes Ort soll auch den Seinigen die nothwendigcn Waffen geben. Um gewisser Ursachen ^sollen die 1200 Mann nur mit Musketen bewaffnet und ohne Fähnlein dem einen und andern Ock hschickt werden. Das Directorinm über dieses Volk soll bestehenin dem Gewalt und Ansehen der vier ^^dergestalt, daß jedes Ort zuerst die von ihm selbst Geworbenen mit eigenen Amtleuten versieht.soll es sowohl über diese als auch über die, welche ihm nach Beschaffenheit der Gefahren oderHülfe geschickt werdeil, einen Hauptmann oder Commandanten bestellen. Wenn das eine oder .

mehr gefährdet ist und daher mehrerer Hülfe bedarf, soll selbiges die Befugnis; haben, die, welche mäst ^bedroht sind, um Hülfe zu mahnen. Sollten wegen Abtheilung, Vermehrung oder Verminderung ^Mannschaft Bedenken sich erheben, so ist eine Conferenz der vier Städte zusammenzubernfen. Muß ^ ^anfangs mehr Landleute anstelleil, als man gerne sieht, so solleil dieselben nach und nach durchersetzt werden. Wenn dieses Volk aufgebracht ist, so kann damit die Stadt Mülhausen nach jeweilig^'schaffenheit der Gefahr auch versorgt werden. Mail theilt dicß nebst Anderm dessen Abgesandten iuNeceß mit. Man zieht sodann in Betracht, ob man die katholischen Orte von diese»: Defensionsweck, ^es iil Ausführung begriffen sei lind die Werbungen vor sich gehen werden, nicht mich in Kenntnis;von ihnen vernehmen sollte, ob sie wegen Beschirmung der gemeinen Herrschaften in ihren eigeueu s .auch theilnehmen wollten; es könnte dieß zu Beseitigung ihres starkeil Mißtrauens dienen. Riuu ljedoch diese Conjunction um vieler Ursachen willen sehr bedenklich, ß». Bei Berathung dieses Desi"Werkes wird mich für nothwendig erachtet, daß von den interessierten Orten Herr de Serres, ,erfahrener französischer evangelischer Ingenieur auf eine gewisse Zeit in Bestallung sollte genommenZürich und Bern haben sich bereits dazu entschlossen und die beiden andern Städte ersucht, cbeudu^ ^Entschluß zu fasseil, wie man denn auch die Stadt St. Gallen hievon in Kenntniß setzen wird. ^ ^Bedingungen, die Herr de Serres stellt (sie liegen beim Abschiede), wird beförderlich der gebühtt»^schluß erwartet, v. Falls die Kaiserlichen kraft der Erbeinigung den Paß nach den österreichisch ^landen und der Frcigrafschaft Burgund begehren würdeil, dürfte es das Beste sein, diesesmöglich abzulehnen, sich auf eine allgemeine eidgenössische Zusammenkunft zu berufen und sich alsdaM^^vor Jahren angenommene Neutralität zu stützen, sowie darauf, daß dergleichen Durchzüge seitder Erbeinigung nie begehrt worden noch vorgekommen seien, sl. In einem Schreiben an diegelischcn Städte und in einem solchen an die regierenden Orte der Grafschaft Baden beklagt sich ^ ^zösische Ambassador, daß der Landvogt zu Baden dein Herzog Bernhard zugehöriges Pulver arresi^

gelischcn Städte und in einem solchen an die regierenden Orte der Grafschaft Baden beklagt sich ^ ^zösische Ambassador, daß der Landvogt zu Baden dein Herzog Bernhard zugehöriges Pulver arrehdaß zu Klingnau ein Schiff mit Getreide angehalten und in der Grafschaft Baden gegen Weiinarisi)^^,verübt worden sei. Ebendieselbe Beschwerde richtet auch Commissär Knvll im Namen des ivelMGencralauditors Jörg Wölker an die Städte und begehrt dcßhalb eine Erklärung. Bern svü .,>>Namen dem Landvogt zu Baden um Relaxation des zu Klingnau angehaltenen Schiffes sch^^^^h'die vier Städte gerichtete Schreiben soll den übrigen regierenden Orten auch mitgetheilt und h .. A,/darüber begehrt werden. Es wird dieß dein französischen Ambassador schriftlich und den: ComimPmündlich mitgetheilt. Ueberdieß wird man darauf zu achten haben, daß durch fernere Hinterha u