1044 Juni und Juli 1637.
behülflich zu sein, sondern, weil der Feind nunmehr „an der Hand sei", gegen denselben einen rühinliststt
Entschluß zu fassen, woraus der Kaiser und die Erzherzogin entnehmen könnten, daß die Orte entM^seien, die Erbeinigung unverbrüchlich zu halten. Es wird ihr darauf ähnlich wie der vvrderösterrcichstRegierung geantwortet. Weil dabei abermals der Schanzen oberhalb und unterhalb Basels, auch u» ^Fortisicationen an den Grenzen der Eidgenossenschaft erwähnt wird, so nimmt man die Frage in den -schied, ob man dazu still schweigen und die Eidgenossenschaft also wolle blokieren lassen. Jedes Ort > ^seine Gesandten auf die nächste Taglcistnng instruieren, wie dein zu begegnen sein mochte. I. Der ^Präsident des Parlamentes zu Dole, Marquis von St. Martin, hatte (den 15. Juni) an die Xlll v-geschrieben, Entgegen der alten Erbeinigung hätten die französischen Truppen den Paß durch die eidgc»^'chen Lande gefunden, um die Grafschaft Burgund anzugreifein Die Orte möchten sich darüber ansspr^^ob sie den Feinden der Grasschaft den Paß verweigern, dagegen aber den Succursen, welche ihriverdcn, ihn gestatten wollten; ob sie auf geschehenes Anstichen der Grafschaft mit ihrer Macht, ^'uch'^zu Erhaltung der Salzpfanne in Salins („Säliß"), beispringen würden; drittens, ob sie wider den HcrMLongueville und dessen Einkommen in der Grafschaft Neuenburg und Valangin Recht halten wollte»,den» derselbe eine Anzahl Dörfer und Flecken in Burgund verbrannt habe, lieber diese Punkteder Abgesandte des Vicepräsidenten, Johannes, Bischof von Lausanne eine kategorische Antwort. A^u "durch einen Ausschuß den französischen Ambassador und den Bischof anfragen, ob nicht erstlich ein .stillstand, hernach die alte Neutralität hergestellt »verde» könnte, und wohin man sich dafür wenden— Nachdem die Beiden ai» ihre Principale verwiesen haben, schreibt man an den König von Frank""^' ^
an dci» Cardinal Infanten. Die Beantwortung obiger drei Pnnkte wird eingestellt, bis man dender beiden Potentaten kennt, ii». (S. u. Baden.) i». In Beziehung auf die zu Uri geprägtenstellen sich der Münzmeistcr von Uri, Passavant zu Basel und Martin Besenval von Solvthurn. ^man ihre Verantwortung angehört hat, lassen Lncern, Uri, Schwhz, Unterwalden, Zug, Solothw 'UAppenzell-Jnnerrhvden wegen mangelnder zuverlässige^ Beweise, iu Betracht des zugesagte»» Geleitesweil der Münzmeister letztes Jahr schon seiner Obrigkeit zu gebührender Strafe remittiert worden ist,Sache dahin gestellt sein, so daß sie dem Passavant unnachtheilig sein soll. Andere über Passavant erg'^gene Scheltungen verweist man auf dessen Begehren an das gebührende Ort; der zu Zurzach ^seine Waaren angelegte Arrest »vird aufgehoben. 'Martin Besenval, auf welchen nichts geklagt und ^kein Fehler bewiesen worden ist, als daß er Ketten, Armbänder und etwas schlechtes Gold »»ach Uri
hat, das aber ungemünzt ihm wieder zugeschickt worden ist, »vird auch für entschuldiget erklärt; seinctha^läßt man es bei der Verweisung an Solvthurn verbleiben. — Die übrigen Orte nehmen die S»u'hc
i»>
sticht
»vo selbiger zu finden sein »verde. «». Ueber den Glaruer Bevogtigungsspan »vird weirläufig verha»^
der
de»» Abschied und behalten ihrer Obrigkeit vor, den Ersatz für den ihnen entstandenen Schaden zu , ^
Die auf letzter Tagsatzung zu Baden auf die Bahn gebrachten Bermittlungsvvrschläge sind vonbeiden Parteien angenommen worden. Die Katholischen »vollen beim Vertrage von 1623 geschlitztverlangen den Aufritt ihres Landvogtes »»ach Werdenberg und die 1624 ihnen zugesprochenen U166»lebst Zinsen. Die Evangelische»» verlangen von Schwhz die Bevogtigung voi» Uznach und Gaster,falls mai» sie wieder in den früher»» Stand setze»» oder ihnen zu einer vollständigen Theilung des Gerichts, ^Raths, der Finanzen und in geistliche»» und weltlichen Dinge»» verhelfen möge. Nachdem Schwhz dases möchte die Vögte nach Uznach und Gaster aufrciten lassen, von der Hand gewiesen hat und dir