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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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1045
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Juni und Juli 1637. 1045

mit dm Glarnern eingeleiteten Unterhandlungen erfolglos geblieben sind, wird endlich für billig" )tet, daß, weil die evangelischen Glarner die Nutzungen, welche in den Vogteien Nznach und Gaster^ Landvogt gehören, nicht genießen können, ihnen von ihren katholischen Mitlandleuten ein Ersatz in^'n Vogteien gestattet werde. Weil beide Parteien nicht vollkommen instruiert sind, über solche Ersatz-^ ^ Zu verhandeln, sollen sie nochmals zusammengewiesen werden, um über die Nutzungen und den Ertrag^ ^ugtcien einen Neberschlag zu machen, in der Hoffnung, daß sie sich selber wohl vergleichen werden.^ » dstß wch^ möglich sein sollte, soll ihnen gestattet sein, aus den übrigen Orten unparteiische Schiedsleute!v» Ävecke zu sich zu berufen oder deßhalb bei nächster Gelegenheit wieder vor gemeine Orte zu"Neu, jeiwch mit ausgedehnterer Instruction als jetzt, damit die Sache desto bäldcr ausgetragen- ^ Inzwischen sollen sie mit Aufführung eines Vogtes nach Werdenbcrg innehalten und nichts Un-ihre" einander vornehmen. Z». Es tvird abermals an die III Bünde geschrieben, daß sie die in

. "^"ndcn, ^ Eidgenossenschaft hin gemachten Fortificationen, weil von da keine Gefahr

wieder demolieren möchten, indem dieselben, wenn sie wieder in fremde Gewalt kommen

ej^'.^ Solothurn dem von den drei Städten gemachten Abschied, sowie der gcmeineidgenössischcn Ueber-

ihneu und der Eidgenossenschaft zum höchsten Präjudiz gereichen würden. <>» Bern und ^rcibnrg Solvthnrn dem von den drei Städten gemachten Abschied, sowie der gemeineidgenössischcn Ueb.Zuwider seine Münze wieder geöffnet habe. Die Folge davon sei, daß die groben Sorten auf.eingeschmolzen und je länger je mehr im Preise gesteigert, auch Alles dadurch vertheuert werde.

^ ^^"-u berichtet weitläufig über den Hergang der Sache. Etliche Herren hätten allein zur Probe etwasiich l>^ lassen; die Münze sei bereits wieder geschlossen und werde es verbleiben. Alan erklärt

^>l> ^ ^ ^ ergangenen Abschiede gehandhabt, die Münzen bis zu anderweitiger Berathung geschlossenAchsel abgestellt sein solle. Wenn jemand ferner münzen sollte, so hat er sich vor gemeiner>vj^Penschast za verantworten, und das Ort, unter dessen Stempel gemünzt wird, ist schuldig, die SortenH Mzulösen. rv. (S. u. die betreffenden Vogteien.) Wegen der Beschwerlichkeiten, denen die^ Kauflente von Zürich, Basel und St. Gallen zu Mailand durch die Inquisition je länger je^gesetzt sind, wird der spanische Ambassadvr, Graf Casati, durch ein Schreiben ersucht, er möchte^'^u, ^us> man den eidgenössischen Handelsleuten im Mailäudischen freien und ungehinderten Handel^ Italiener in der Eidgenossenschaft diesen ebenfalls genießen, widrigenfalls die protestantischen

^kel>^^ Mailänder, Comasker und Lombarden Gegenrecht halten würden, v. Basel beschwert sich, daßH tzillinsdorf, Burger zu Freiburg, mit Vorschub von Freiburg auf die Güter von Peter Schürer,^reil ^ ^ Deisel, den eidgenössischen Bünden zuwider Arrest gelegt hat, und verlangt dessen Relaxation,s-h^ ^widert, daß Fülinsdors an Schlirer nichts zu fordern habe, sondern nur sein und seiner Gesell-Zeucht habe, daß es aber den Arrest nicht aufheben werde. Die Sache wird in den Abschied

Verhandlungen der katholischen Orte.

(S. u. Freie Aemter.) x. Dem Bonifaci.is Jselin von Basel wird der Arrest aus die Güter des^ uicht bewilligt; man läßt die Annoni, Volpi und Laurcnzi bei ihren deßwegen erlangten Freiheiten,und Siegeln verbleiben. Der Gesandte Solothurns erinnert an die ausstehende Bezahlung

^ ^^gäben, welche er und Herr vom Staat im Juli und August 1632 gehabt haben. Die Rechnung^selben wird in den Abschied genommen, damit jedes Ort seinen Befehl crtheilen könne.