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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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1032 Mai 1637.

jedes Ort einen Landschreiber mitbringe, damit ein Abschied angefertigt werde. Hat diese UnterredungErfolg, so soll zum Recht geschritten werden. I». Den Landschreibern soll jedes Ort befehlen, in Au ^gung der Gcsnndheitsboleten vorsichtig zu sein und keinem Fremden einen neuen Schein zu schräg", ^nicht einen solchen von dem Orte, woher er gekommen ist, vorweisen kann, v, «I. (S. u-«. Die Gesandten von Uri, Schwhz und Unterwalden erhalten den Auftrag, die Kriegsräthe, welcheKesselring geurtheilt haben, oder wenigstens drei derselben zu einer Zusammenkunft nach Brunnen zudamit man sich über den Naßlerischen Handel gegenüber Kesselring besprechen könne und der Krng'h^Reputation aufrecht erhalten werde, t. Jedes Ort soll aufs wenigste einen von denen, welche "letzten Entscheidung des Streites in Gersau anwesend gewesen sino, auf nächste Conferenz dorthin »ntriger Instruction absenden. Schwhz setzt auseinander, aus was für Gründen es vermögeFreiheiten, Rechten und Gerechtigkeiten und seiner Obcrlandcsherrlichkeit seinen Unterthanen zu l5n>weinen Vogt zu setzen Macht und Gewalt gehabt habe. Die übrigen Gesandten nehmen diese Erklär»''den Abschied.

Man sehe auch ini Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:

Vogtci Bellenz -c. v, »1. Art. 923, 921.

817.

Conferenz von Lucern, Uri, Schwyz und Unterwalden.

Gersau. 1V37, 2«. Mai.

Staatsarchiv Lucern. Llbsch. anno 1637. Bd. XXVII. toi. 79. .

Gesandte: Lucern. Ludwig Schumacher, Schultheiß und Venner; Heinrich FleckensteM,Statthalter und Pannerhcrr; Jakob Cloos, des Raths. Uri. Johann Heinrich Zum Vrunnen, Landa»"'" ^Haus Jakob Tanner, Ritter, Alt-Landammann; Johann Kaspar Arnold, Ritter, Alt-Landa»"""Schwhz. Johann Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Jtal Reding, Pannerhcrr. tlnterwa^^Johann Jinfeld, Landammann und Landshauptmann; Sebastian Müller, Scckelmeister, von Ob»'"Hans Walthart Lussi, Landammann tmd Pannerhcrr; Arnold Stnltz, von Nidwalden.

u. Zuerst werden die Beschwerden, welche die drei alten Orte gegen Lucern haben, zur Verl)»" ^gebracht. Lucern beruft sich auf seine frühere Widerlegung der von denselben vorgebrachten Klag"' ^zeigt sich bereit, auch auf weitere Klagen zu antworten. Nachdem die Beschwerden Punkt fürsprochen worden sind, antwortet Lucern auf das Begehren, daß der freie Kauf des Kernens in de»' 'Haus zu Lucern einem jeden Orte für den Hausbranch gestattet sein soll, daß seine Herren und Ol»^'etliche Wochen damit eine Probe machen werden, vorausgesetzt, daß nicht auf Fürkauf, sondern ^deu Hausbrauch gekauft werde. Ferner wird für nothwendig gefunden, um die aus demDingKW'für die Obrigkeiten erwachsenden Ungelegenhciten zu vermeiden, daß jede Obrigkeit die Ihrige»was sie im Kaufhaus oder auf der Blatten kaufen, baar zu bezahlen. Endlich werden die drei alte» ^ersucht, nicht aus einer jeden unbedeutenden Particnlarsache einGeneralgeschäft" zu machen, wie esgeschehen sei, sondern in der alten Freundschaft und Liebe zu bleiben. Die Gesandten der drei Orte er^-sich dazu bereit uud scheu das Mißverständnis; als gehoben an. I». Der Streit zwischen demEinsiedel,« und Schwhz wird zur Sprache gebracht. Die Gesandtschaft von Schwhz ist zwar ohne I"