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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Mai 1637.

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^"Mnien und nach Gestalt der Sachen beurtheilt werden. Man soll aber zwischen den armen Bedürftigen,^ nur die Leibesnahrung und einen Aufenthalt suchen und sonst niemand beschwerlich fallen, ^und^dcmGesindel einen Unterschied machen und Mäßigung beobachten. Ii. (S. u. Thurgau.) (S. u.'«den.) ^ ^ u. Thurgau.)

Verhandlungen der VII katholischen Orte nebst katholisch Glarus und

Appenzell-Junerrhoden.

M. J^cr der Gesa.idtc.i wird sei .ieii Herren u.id Obern berichten können, was die Gesandtschaft von

.. iii Betreff der Ihrigen von (Ansiedeln vorgebracht hat, denen Schwhz aus billigen Ursachen kraftr!

Ehalte

^ ^iierherrlichkeit lind Befugniß einen Vogt gesetzt hat. Ii. Da es verlaute, daß die evangelischenwiederum Vorhabens seien, einen Landvvgt ihrer Religion nach Wcrdenbcrg zu wählen, so fragt

«isg.

satter Atüller an, ob es nicht rathsam wäre, daß die Katholischen einen Vogt nach Uznach und einengber das Gebirg wählen sollten, dessen Wahl sonst an den Mitlandleuten der andern Religionj^^'^^cht werde aus diesem Wege der Streit um so schneller zu Ende gebracht. Die Gesandten findenvv», ^ einstweilen durch den Schultheiß von Luccrn Zürich ersuchen zu lassen, bei den Reugläubigen^»cs ^ dahin zu wirken, daß sie den Landvogt Bussy nach Werdcnbcrg aufführen lassen und die WahlRl> Landvogtes abstellen. Da die Katholischen bisher den Vertrag strenge gehalten hätten, so^R^ben durch die Wahl des Landvogts nach Uznach und des Gesandten über das Gebirg nicht

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegenhcitcn:

^ ichlisl Thurgau. I». Art. 226. Matrimonial- und Collatnrstreit. I. Art. 173. Anstände mit Abt St. Gallen

^ J"stizsachen.

Oliven. i. Art. 7. Verwaltung im Allgemeinen.

» and dem Lucerncrercmplar.

Conferenz von Uri, Schwyz und Untorwalden.

Brunnen. 1937, 19. Mai.

LandcSnrchi» Nidwaldc».

tz^^'dte: Uri. Johann Heinrich Zmu Brunnen, Ritter, Landammann; Kaspar Romanus Trvger,^ ' ^^Laiidainmann. Schlvhz. Diethelm Schorns, Landammann; Johann Sebastian Abhberg, Alt-"'""^un; Johann Rigcrt, Statthalter; Jtal Reding, Pannerherr und des Raths. Untcrwalden.

Landammann, von Obwalden; Johann Walthart Lussi, Landammann und Pannerherr;^ 'Ritter, Alt-Landainniann und Landshauptmann; Arnold Stultz, Alt-(5vmn,issarius zu Bcllenz.werden die Beschwerdepnnkte verlesen, zu welchen Lucern seit einer Reihe von fünfzig JahrenSegeben hat. Alan ist der Anficht, daß diese von Lucern eingeführten Neuerungen in Betreffder ^""^en nicht nur für den gemeinen Mann drückend, sondern auch für die Rechte und Gerechtigkeiten°it>e ^judicierlich sind und den gegenseitigen Bündnissen zuwiderlaufen. Man will nochmals durchHcrä^^ Unterredung Abhülfe zu erzielen suchen und setzt den 26. Mai zu einer Zusammenkunft in'' wo auch der Streit zu Gersau zur Verhandlung kommen soll. Man hält es für rathsam, daß