Mai 1637.
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äußert sich aber dahin, daß die von Einsiedeln einige Zeit her den Freiheiten und den vieljährigcn^scssiouen von Schwyz sich widersetzen und allerhand Neuerungen vorgenommen hätten, so daß SchwyzAnlaßt worden sei, die Bevogtung wie vor Altem wieder einzuführen. Es habe den Landvogt nicht, wievorgebe, wegen der Abwesenheit des Fürsten aufgeführt. Ihre Herren und Obern gingen mit dem^ ^nken um, in jedes Ort eine Gesandtschaft zu schicken und ihre Documente, Freiheiten und GerechtigkeitenZuweisen, damit niemand sich über sie zu beklagen habe. Hingegen verwahren sich die Gesandten^ daß die Rechte von Schwyz in Comprvmiß gesetzt werden. Darauf erscheint eine Abordnung des'"Itabts, desDecans und des Convents zu Einsiedeln und führt, indem sie ihre früher den Orten schriftlich"geschickten Beschwerden wiederholt, den Gesandte» zu Gemüthe, wie beschwerlich ihnen die Aufstellung^ Laudvvgtcs falle, und wie von Tag zu Tag sich die Ungelegenheiten, Drohungen und Thätlichkcitcn^ 3'e», ^ ^ Gotteshaus sich gedrungen gescheit habe, dieß Gott, der hochgebenedciten Mutter, welche^ hauptsächlich berühre und allen unpassioniertcn Orten und Gemüthcrn zu klagen, welche von christ-Eifer für diesen von Gott geweihten Ort beseelt sind, und gegen dieses widerrechtliche Vorgehen daskrtcüschx Recht anzurufen. Die Gesandtschaft bittet, man möchte die Protestation, die sie vorweist,doxErgeben und dasselbe dahin vermögen, die Thätlichkcitcn einzustellen. Um nun weitcrm Uebel^'Ubeuge,i, wird für zweckmäßig erachtet, eine Zusammenkunft der sechs uninteressierteil Orte durch Lucernlind ausschreibeil zu lasseil. Die beiden Parteien solleil ersucht werden, mit ihren Documenten
^^vcchrsamen zu erscheineil, jedoch nicht damit rechtlich gesprochen, sondern ein gütlicher Vergleich an-v«u ^ ^veLde. Zu dieser Zusammenkunft sind Frciburg und Solothurn einzuladen. Die Gesandtschaftsie ^^5 erklärt, daß sie das, was sie gesprochen, nicht im Namen ihrer Obrigkeit gesprocheil habe, daZlreh^ sei und also auch nicht ihre Zustimmung zu obigem Beschluß geben könne, v. Da der
Hort ^ Wersau namentlich wegeil des Kostenpunktes noch immer fortdauert, werdeil beide Parteien ver-zech ^ Männer und die Nüttel beschweren sich, daß sie von ihrer Gegenpartei nicht ruhig gelassenWu"' ^ Nüttel, daß sie von Etlichen nicht für Landleutc wollen anerkannt, daß die Alpeil zu Abbe-^tteu ^ ^ welche die Gegenpartei für ihren Thcil zu bezahlen habe, sollen versetzt werden. Sie
^crd' 'uöchte ihnen dazu behülflich sein, daß ihnen die wegen dieser Sache verursachteil Kosteil ersetzt""h»l>' ^ Gegenpartei aber legt den Vertrag von Brunnen so aus, daß die ganze Gemeinde mit Aus-^ ^ Männer und der Küttel an den Kosten participicren müsse. Sie stellt die projectiertc Vcr-»>ch ^ ^v'Alpen uild die Nichtanerkennung als Landleutc von Seite Einzelner seit dein großen Vertrag in Abrede^ Sache einem Spruch der Gesandten. Diese gebe» folgenden Spruch: Der Kosten halberzu Brunnen gemachten Vertrag, „nämlich daß diejenigen, so den Küttligen zuwiderKei»^" u diejenigen, welche die Küttling von der Gemeinde ausgemehrt habeil nnd ihileil zuwider
setzl ^ vbschoil sie hernach wieder zu ihnen gestanden) in der Gemeinde Kosten verstanden und begriffen^ sollen auch die voll der Gemeinde, so interessiert lind, wie jetzt gcmeldet, darin vergriffenHvst'e, ^Urtheil von Brunnen begriffeneu 1200 Gulden sammt dem Zins und den rechten, billigen^cld ' ^ den ernannten Zahltagen aufgelaufen sind, ohne fernem Aufschub bezahlen und, im Fall siewollen, es auf ihre eigenen und nicht der Gemeinde Güter schlageil." Weil Schlaghändel^dlir^ stattgefunden haben, soll es den Landleuten überlassen sein, dieselben abzuhandeln/weil
llvP,große Vertrag nicht berührt wird. Im klebrigen bleibt der große Vertrag „außerhalb desin Kraft.
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