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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Mai 1637.

St.Ursiz täglich 6 Rcichsthaler und für die Glocken 250 Reichsthaler gefordert worden seien; fernerMümpelgart und Pruntrut liegenden französischen Truppen in Folge des Plünderns an Zinsen und ^fällen, welche ihre Herren und Obern von dort zu beziehen haben, Abbruch thun. Die sechs an ^Orte nehmen diesen Bericht in den Abschied. Auf die Nachricht, daß vom Prälaten zu BellelahGraf von Grancey eine Contributivn gefordert habe, wird, weil der Abt der Stadt Solothurn mitrecht zugcthan ist, ein freundliches Abmahnungsschreiben im Namen der sieben katholischen Orte, anGrafen zu erlassen beschlossen. I». Da der Kaiser auf die jüngst ihm dargebrachte Gratulationscheu Krone in so freundlicher und gnädiger Weise geantwortet hat, wird beschlossen, an ihn hinwiesein Condolenzschrcibcn wegen des Todes seines Vaters zu erlassen und ihm zum Antritt des Kaiseck 1^.Glück zu wünschen. Lucern soll dieses Schreiben ausfertigen und besiegeln, i. Die Gesandten der bübrigen Orte erklären, daß. ihre Herren und Obern das Ansuchen Luccrns, in seine wieder ausge"Hofkirche ihre Ehrcnwappen verehren zu wollen, zu großem Wohlgefallen aufgenommen haben und sich ^diese Ehre freundeidgcnössisch bedanken. Ir. Auf mehrmaliges Vertrösten hin, daß auf förmlicheseine spanische Pension werde verabfolgt werden, läßt man in einem freundlichen Schreiben den o

des Herzogthums Mailand um Verabfolgnng derselben ersuchen. Lucern wird gebeten, den Grafen 6' ^bei Uebergabe des Schreibens um seine Officien zu ersuchen. I. Uri eröffnet,, daß sein LandmaimSteiger, durch die Ortsstiminen zum eidgenössischen Agenten in Mailand erwählt, bisher dem Gub^"^daselbst nicht, wie es Brauch sei, präsentiert worden sei, auch bisher das gewöhnliche Jahrgeld um ^Kammer zu Lauis nicht erhalten habe. Da derselbe bisher gute Dienste geleistet hat, wird für uusi^".^,erachtet,daß ihn: die nothwendige Präsentation von der Stadt Lucern aus ertheilt werde", und da» ^der Landschreiber zu Lauis das Jahrgcld von der Zeit an, da er ernannt worden ist, verabfolgt ,Gesandtschaft von Freiburg, ohne Instruction, nimmt die Sache in den Abschied. m. (S. u. Th>u»

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegenheiten:

Llliidgrafschaft Thurgall. IN. Art.42S. Gotteshäuser, Klöster.

814.

Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.

Brunnen. 1637, 5. Mai.

Landesarchiv Nidwaldc». ProteleN dir Räche» und der Landlenchen dem 4. Mai lVZ7. Bd. 10. Fdl.ä». ^

».Die usbeschribene Tagleistung zuo Brunnen wägen der Luccrnerischcn beschwertnusstusuochen ist uff morgendt guotgeheisscn undt ist dahin zuo gesanthen erweldt worden Herr Landtawa»Löw und Herr Commissary Stultz. 1», «. (S. u. Bellen; sc.)

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenhciten:

Bogtei Belle»;-c. N, e. Art. 921,922.