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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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1025
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April 1637. 1025

im Nammen Jr Majestet tragen thuond. Dargegen so versprechent wir anch, daß wir in keinerleiSvrmb und Gstalt, wie das immer sein möchte, keine Brattickhen disem Tractat zewidcr nit stifftcn.

Beschehen den 16. tag Mertzen (26. n. K.) Anno 1637 von beedcrscits Parteyen versiglet und

underschribcn."

Der Schluß des Art. I>» ist blos dem Zürcher- und Bcrnerexemplar angehängt.

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Conferenz von Uri, Schwyz und Unterwaldcn.

Brunnen, 1637, 4. April.

Laiidcsarchw Nidw-Udc».

T. Uri. (Niemand.) Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Johann Rigcrt,

^"l>ael Schryber, Seckelmeister; Johann Jnderbitzin, des Raths. Unterwaldcn. MarquardHol, ' ^^andaminann, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann;

Walthart Lussi, Alt-Landammann und Pannerherr; Arnold Stultz, des Raths, von Nidwaldcn.ihr dem letzten Wochenmarkt zu Lncern ist den Unterwaldnern nid dem Wald unter Spottworten

Getreide zurückgeschickt worden. Ihre Gesandten bitten die übrigen um Rath, wie sie sich>>c>ß <, ^^^Ulber zu verhalten haben. Diese finden, daß Nidwalden nicht wenig affrontiert worden sei, undBenehmen den Bündnissen stracks zuwiderlaufe. Damit aber die gute Nachbarschaft erhaltenZ^ci verdrießliche Consequenzen vermieden bleiben, wird für rathsam erachtet, Nidwalden solle sich^ drei Wochen lang von andern Orten her verproviantieren. Weil Uri bei dieser Zusammenkunftei,,^ ^ ^en ist, so soll demselben mündlich Kenntniß von dieser Sache gegeben und mit ihm ein Tag zuZusammenkunft verabredet werden. Nidwalden möchte bis dahinden hohen Gewalt" nicht^ weil bei einem solchen Anlaß leichteifrige Nachschlage" gefaßt werden, man aber die Hoff-^"cern durch gütliche Vermittlung zu einer Reparation dieser Dinge zu vermögen. I». (S. u.

g. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenyeitcn:

^"cnz -c. Art. 919.

81S.

» Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.

Brunnen. 1V37, tk. April.

Landcsarchiv Nidwaldc».

^ ^ ^ Johann Walthart Im Hof, Statthalter; Kaspar Romanus Trogcr, Ritter, Alt-^ des^w' Diethelm Schorno, Landammann; Johann Rigert, Statthalter; Johann Jndcr-

Aufdcrmaur, des Raths. Nidwalden. Kaspar Leu, Ritter, Alt-LandammannR Buptmann; Johann Walthart Lussi, Alt-Landammann; Arnold Stultz, des Raths.^ der Berathung über die von Lucern den drei Orten gegenüber eingeführten Neuerungen sind

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