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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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März bis April 1637. 1019

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vorgestreckt hätten, zu Grund gerichtet würden, mich die Obrigkeiten, die solche geliehene^"^^As richtig verzinsen und bezahlen müßten, in nicht geringelt Schaden kämen, 7) Den Trac-Ück>i>,d"^^ Zollsteigerlmgen und nene beschwerliche Auflagcit eingeführt, wodurch der Handel

Her ^ Eidgenossenschaft belästigt werde. 8) Trotz mehrmaligem Sollicitieren habe Basel von

dez o ^^'uramp für die 115 iveggenomntciten Pferde noch keine Satisfaction erhalten. 9) Auch überüber Atarschant unnachbarliches Procedieren habe mail sich zu beschweren. Der Ambassador gibtPunkte gute Vertröstung, wünscht aber dabei, daß man in Betracht der schweren Kriegebein König habe. In Beziehung auf die Reformation der Regimenter glaubt er, esllvi/ ^ ^g^'enschaft danlit gedient sein, daß man nicht alle Compagnieeu licentiere, tveßhalb dent^^"ld beizumessen sei, da ohne das bekannt sei, wie hoch derselbe die eidgenössische NationHeil erachtet jedoch für nothwendig, die Beschwerden dem König in eitlem Schreiben mitzn-

^lotl andern Schreiben wird den Obersten nnd Hauptleuten verwiesen, daß sie ans den von

keP erhalteilen Befehl nicht geantwortet, sondern dem alten Herkommen zuwider ohne der Obrig-

heiii/' eine itelle Eapitulation eingegangen seieit. Etliche Orte sind zwar der Ansicht, daß man sie

bge ^ill jedoch Zlierst ihre und des Königs Antwort abwarten. Jedes Ort soll auf künf-

^'chninig seine Gesandten mit hinreichender Instruction versehen, wie man sich alsdann zn ver-Regimentern zur Bezahlling verhelfen könne. ?». Abgesandte der III Bündeetz, ,/ Vach Einhäildigntlg ihres Creditivs, ihre Herren inid Obern hätten mit der katholischen MajestätBündniß abgeschlossen, dnrch welches linker Anoerm die Nestitlltion des Veltlins bestimmtBeilage 26.j In Folge dessen hätten ihre Herren und Obern den Herzog von^"cht, die bündnerischeu Lande saiilmt dem Veltlin zu gliittieren, ivorauf derselbe wegen des Ab-»ecl) Uebergabe der Festliilgetl capituliert habe. Die Orte lnöchten weder Ihrer christlichen Majestät

leis^"^", welche dieses Werk stürzen wollten, den Paß gestatten, ihnen auch weder Hülfe noch Vorschub^cicl,^ ^ Abgesandten übergeben sodann eine Abschrift des mit dem Herzog gemachten Accvrdes.i'ätix ^ dieser, sowie auch ein Schreiben des Herzogs an die XIII Orte, worin er um den Dnrchpaß fürschxj ^"dpeil nachsucht, angehört worden ist, antwortet man den Abgesandten, man habe sich ihres Er-dersehen und sei dcßhalb ohne Instruction, werde aber ihre Proposition den Obrigkeiten^>»it ^'^vischen erwarte man, daß die III Bünde des Abzugs halber gute Fürsehung thnn werden,Ttll». "^'"unid zli beklagen habe nnd der Abzug so in Sicherheit vor sich gehen könne. Weil diediesm Affront schwerlich werden ungerächt lassen nnd die Eidgenossenschaft mit ins Spiel gezogen>l>is^ ' so wird verabschiedet, daß im Fall eines Paßbegehrens kein Ort für sich allein ohne Nor-v. übrigen den Paß bewilligen dürfe, sondern daß alle gemeinsam deßwegen sich zu berathen haben.

^ Mü,MMer von Nri, auch Claudius Passavant von Basel und Martin Besenval von Solo->vvr^ , ^ vieler unwährschaft geinachten Urner Dubloneit niemals vor gemeinen Orten verant-

sihriM'so daß man den wahren Sachverhalt nicht hat erfahren könneil, so werden deren Obrigkeiten^iv? selbige zu vermögen, auf nächster Tagleistung zu Baden oder der Jahrrechnung zur Confron-

svllc ^ ^^cheiileil, mit beigefügter Erklärung, daß damit den Obrigkeiten gegeuüher kein Eingriff geschehenH°d>tim' ^ Gesandteil von Bern, Freiburg und Solothilrn, ivelche jüngst in der XIII Orte Namen zu^lichc/"q ^ Fviedeils lind Wiederherstellung der Neutralität an den Prinzen von Condö in die Frei-^ Bllrglind abgeschickt lvorden waren, berichten über ihre Verrichtung schriftlich lind mündlich. Die