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März bis April 1637.
Man sehe auch in den Abschnitten Hm'schaits- nnd Schirmcn'isangclcgenhciteni
Landgrafschast ThurMN. I. Art. 426. Gotteshäuser, Klöster.
Laniwogtci Lauis. Art. S4. Grcnzstreitigkciten.
Niüipcrswyl. k. Art. 22.
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Gemeittoidgenössische Tagsatzung der XIl! Orte.
Baden. 1l!37, 29. März bis 3. April (ll). bis 26. März a. K.).
Staatsarchiv Zürich, (lest. XII. 147. c»I. 147. TtnatSarchiv Liiccr». rll'sch. >1» anno lt!i>7. Bd. XXVII. t'ol.
KniitonSarchiv Zun- Bd. XVI. trantvnsarchiv Tolotl>»r». Batische '.'lblchiedc. 'r.UU.
., sigostt,
Gesandte: Zürich. Salomen Hirzel, Hans Heinrich Wirz, beide Seckelmeister; Hans Heuirm)Stadtschreiber nnd des Raths. Bern. Johann Frischherz, Seckelmeister; Hans Rudolf Willading,nnd Zenghcrr. Lucern. Lndwig Schumacher, Schultheiß; Heinrich Fleckenstein, Ritter, StatthatPannerherr. Uri. Johann Peter von Noll, Ritter, Landammann; Johann Heinrich Zum Brunnen, A ^Alt-Landammann. Schwhz. Diethelm Schvruo, Landammaun; Jtal Neding, Pannerherr und des u ^Unterwalden. Sebastian Wirtz, Landammann nnd Pannerherr, von Obwalden; Konrad Von ^Landammaun, von Nidwalden. Zug. Wolfgang Wikart, Statthalter; Niklaus Jten, Seckelmeister.
Heinrich Trümpi, Landammann; Balthasar 61allati, Alt-Landammann. Basel. Hans Rudolf VRtOberstzunftmeister; Bernhard Brand, des Raths. Freiburg. Johann Daniel von Montenach/Johann Heinrich Wild, Zengherr, beide des Raths. Solothurn. Heinrich Grimm, Seckelmeister, ^ ^Wagner, Stadtschreiber und des Raths. S ch a ffhaus en. Johann Jmthurn, Burgermeister; Joha»»Ziegler, Alt-Stadtschreiber und des Raths. Appenzell. Jakob Wiser, Landammaun, von JnncuchJohann Tanner, Landammaun, von Außerrhvden.
». Eidgenössische Begrüßung. — In Beziehung auf die Reuerungen, welche gegenüber denFrankreich geschickten Regimentern zuwider den Bünden und dem alten Herkommen vorgenommensind, läßt man dem französischen Ambassador Meliand durch einen Ausschuß folgende Punkte sowohlals schriftlich »üttheilen und um Abstellung der Uebelstände anhalten: 1) Gleich anfangs seien R'i dcr^^,lation Neuerungen eingeführt worden, und als die Regimenter nach Frankreich gekommen seien,sie weit von einander getrennt und den Capitulationen entgegen in so schlechte Orte verlegt, daß 1'^dem König noch dem Vaterland Ehre machen könnten. 2) Denjenigen, deren Fahnen vollständiggewesen seien, sei nicht mehr bezahlt worden, als denjenigen, welche nicht den halben Theil und nochgehabt hätten. 3) Die monatlichen „Bestallungen" seien nicht nach dem alten Herkommen entrichtet ^ ^sondern in unwährschaften Assignativnen; ein Monatssold solle ganz ausgeblieben sein. 4) Die s,'jlsei beinahe einen Monat später angekündigt worden, als der Termin der Bezahlung sich erstreckt tPsden Abzug und die früher üblichen königlichen Verehrungen sei gar nichts bezahlt worden. k>) "^j,,i-Regimenter seien demnach auf eines „dirigiert" und ohne Vorwissen der Obrigkeiten sei einelation errichtet worden. 6) Das Fried- und Vereinigungsgeld, auch die ausstehenden Pensionennach Gebühr erlegt, das baar geliehene Geld und die darauf ausstehenden Zinsen, desgleichen du -ch ^butionen nach den Contracten nicht entrichtet worden, weßhalb viele alte Geschlechter, die das J ^