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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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1016 März 1637.

gung des Passes an die Bedingung knüpfte, daß die schon früher von den spanischen Officialen de"' ^sandten in Mailand angetragenen Conditionen so anthentisiert werden sollen, daß die Hauptleutesie das Ihrige bezichen können, zuinal da in dem Bündnisse ausdrücklich gesagt wird, daß die ^ansprachen würden bezahlt werden. Das Schreiben der Hauptleute, von welchem eine Cvpie vorgeüg ^soll von der Conferenz aus an den Gubernator zu Mailand abgesandt werden. I». Auf die >wch> ,ferenz in Lucern sollen die Obrigkeiten ihre Gesandten wegen des rapperswhlischen Handelsv. Der Gubernator zu Mailand schickt ein Schreiben, in welchem er Neclamativnen wegen dervon Getreide nach den Bünden macht. Dasselbe wird dem Abschiede beigelegt, damit bei erster GelegeneGebührende angeordnet werde. Ä. v. (S- u. Bellenz:c.) L. Die nach Lucern reisendenwerden daselbst die von demselben eingeführten beschwerlichen Auflagen abermals zur Sprachez». (S. u. Bellenz zc.)

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenbeiten:

Bogtei Bellenz ic. <t, o, s Art. 9Uisis.

8«>S.

Conseretiz der V katholischen Orte.

Lucern. 1637, 3. bis 5. März.

Staatsarchiv Uucer». Äl'sll'. <io anno 10Z7. Bd. XXVU. tot. 11.

Gesandte: Lucern. Ludwig Schumacher, Schultheiß und Benner; Heinrich Fleckenste»'/Statthalter und Pannerherr; Johann Jakob Sonnenberg, Ritter; Kaspar Nazenhofer, Seckest»^ ^des Raths. U ri. Johann Peter von Roll, Ritter, Landammann; Johann Kaspar Arnold,Landammann. Schwyz. Diethelm Schorno, Landaminann; Sebastian Abyberg, Alt-La»^"Untcrwalden. Sebastian Wirtz, Landammann und Pannerherr, von Obwalden; Johann Walth^' ^Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Wvlfgang Wikart, Statthalter;Meyenberg, Peter Triukler, alle des Raths. ^ K

i». Der Streit zwischen den Glarnern der katholischen und denen der evangelischen Religiosetzung der Bogtei Werdenbcrg betreffend, kommt zur Verhandlung. Als Deputierter der ^erscheint Fridolin Tschlidi vor der Conferenz und klagt, daß seine Mitlandleute bereits vier Jah^ ^Besetzung der Bogtei Werdenberg ausgeschlossen werden unter dein Vorwande, daß den Evangelist;Zutritt zu der Bogtei Uzuach und Gaster nicht gestattet werde, während doch der Spruch von ^demselben ausschließe. Ferner seien ihnen die 1060 guten Gulden, welche ihnen zu Baden 1624 ^»iworden seien, bisher nicht bezahlt worden. Nachdem nun der Zusagebrief von 1532 gegennb^ .alten katholischen Orten und der die Kosten betreffende Spruch verlesen worden sind, äußern diesämmtlich ihre Bereitwilligkeit, die Streitigkeit nach bestem Vermögen beilegen zu helfen; st'doches für rathsamer, einstweilen gütliche Mittel anzuwenden und erst, wenn diese nicht verfange», Z" ^zu schreiten. Man vergleicht sich endlich dahin, Zürich zu ersuchen, noch vor dem Mai ewe"^;»Tagsatzung nach Baden auszuschreiben, um diesem Handel auf diesem oder jenem Wege eine»geben. Bei diesem Anlasse bemerkt die schwhzerische Gesandtschaft, daß es ihren Herren »»d ^ ^wenig bedauerlich vorkomme, daß man sie immer in diese Sache hineinziehe, da sie in bester F"