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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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1014 Februar 1637.

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wegen der Zölle und der Auslegung des Wertes Eigengut das Recht anzurufen. Die Gesaudll»nehmen diese Erklärung rsksrsriäuin, machen aber' aus die Felgen aufmerksam.

8O7.

Conferenz der IV evangelischen Städte.

Zürich. 1K37, 9. Februar (30. Januar a.K.).

Staatsarchiv Zürich, ttost. XII. I!7. tvl. ISS.

Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Hans Heinrich Holzhalb, beide Bürgermeister;

Hans Heinrich Wirz, beide Seckelmcister; Hans Ludwig Schneeberger, Alt-Landvogt in den Freie»-Christoph Werdmüller, Matthias Landolt, alle des Raths. Bern. Niklaus Kilchberger, Landvogt ^schaft Lenzburg. Basel. Hans Rudolf Wettstein, Oberstznnfti^ieister; Bernhard Brand, des Raths. ^h ause n. Johann Jakob Ziegler, Georg Ott,' beide des Raths.

i». DieEinbindeten" oder Verehrung an deren Statt für des Generallieutenants tw»jungen Herrn, welcher Tags vorher im Rainen der vier evangelischen Städte im Großen M»»!^wurde, wird auf 400 fl. angesetzt. Daraus soll Zürich vier gleiche Trinkgcschirrc mit der ^Wappen machen lassen. Wenn es erfährt, daß dem Herrn von Hofkirchen angenehmer wäre,Verehrung an einem Stück geschähe, so mag es nach Belieben handeln. Jeder der beidendie Stelle derGvtten" (Taufpathinen) vertreten, soll ein Dickpfenning von 6 Ducaten gegede»II». Kilian .Kesselring bringt persönlich vor, aus der siebzigwöchigen Gefangenschaft befreit, wäredie drei Städte gegangen, um die für seine Befreiung gehabte Mühe und die Kosten gebührend Z»

Weil er durch seinen von der Folter zerrissenen Leib und durch die ihm verbotene Betretung s ^daran gehindert sei, so benutze er jetzt diese Gelegenheit. Der vier Orte Kriegsräthe h»unverschuldet die Ehre abgeschnitten, ihm den Aufenthalt in seinem Vaterlande verboten,einiger zu Kreuzlingen verlorenen Sachen wiederholt nach Frauenfeld citiert, ihm zu zahlenals sein Hab und Gut betrage. Man möchte ihn daher in Gnaden mit einer erkleckliche» Be'denken und dabei die Ursachen, daß er so lang gefangen gehalten und gepeinigt worden sei,

Betracht ziehen. Das Ansuchen wird rokoronämri in den Abschied genommen. Basel »'s ^

hausen wünschen, mit der Beisteuer verschont zu werden; man bittet sie aber, sich auch

mitleidig zu zeigen. «. Auf Schaffhausens Begehren wird die zürcherische Canzlei ermächtigt, s»Städte Namen an den französischen Ambassadvr zu Solothurn zuschreiben, daß die Früchte, we0dem Bartholomäus Peyer und Kaspar Namsauer, Handelsconsorten in Schaffhausen, arrestistseien, verabfolgt werden möchten. <l. Für den Fall, daß Basel ein Empfehlungsschreiben an dll^ ^ ^staaten der vereinigten Niederlande und den Prinzen von Oranien wegen einer SchuldfordernnP .denselben hat, begehrt, erhält Zürich Vollmacht, ein solches in gemeinsamein Namen ausznfe"^^ ^gleichen an den französischen Ambassador tvegen desNianicampischcn Raubes", wofür lnSh^^i>!sSatisfaction erfolgt ist. «. Schaffhauseu stellt den Antrag, es sollte dem neuerwühlten römischs^, ss

der XIII Orte oder in der evangelischen Städte Namen, falls es von den Katholischen bereits g" ^sollte, worüber man sich durch ein Schreiben bei Lucern erkundigen müßte, gratuliert werde'» ^ >Basel werden ersucht, ihre Ansicht hierüber Zürich mitzutheilen. t. Bern wird berichten,

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