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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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978 Februar 1936.

der Capitulatiou und dem wohlhergebrachten Herkommen zuwiderläuft, so wird für besser erachtet,der König auf seiner Meinung beharren sollte, den angebotenen Urlaub auf angebotene vorhergeh^Satisfaction hin nicht auszuschlagen. Dieser einmüthig gefaßte Beschluß muß aber auch von allen v ^redlich gehalten werden; kein Ort darf „den Seinigen Glimpf geben", daß sie etwa heimliche Dienste s» >und annehmen, kein Ort sich um einigen Privatnutzens willen zu Tractationen, welche Obigem e»t^sind, verleiten lassen. Sollten sich Soldaten widerspenstig zeigen, die Fähnlein, zu denen sie gesch^'^,,heim zu begleiten, so können die Hauptleute ihnen den ausstehenden Nest des Soldes innebehalten, »^sehen davon, daß die Obrigkeiten sich vorbehalten, dieselben auch zu strafen. Sollte der Ambassadoc tzMeinung ändern nnd die Kapitulation aufrecht erhalten, so wird unter Androhung von Strafe denleutcn, welche ihre Zahl von Soldaten nicht vollständig haben, anbefohlen, dieselbe sofort zu vervollsiä»^auch werden Oberst und Hauptlcute ermahnt, um die monatlichen Musterungen, wenn sie etwa aufM^ ^werden sollten, zu sollicitieren. I». Was die Forderungen der beiden alten Regimenter betrifft,man für gut, da Oberst von Beroldingen bereits sich nach einein Herrn umgesehen hat, welcher i» b'Namen in dieser Sache handeln werde, den Oberst Fleckenstein zu einer gleichen Maßregel zu vera^^,.und mit seinen Hauptleuten sich zu bereden, daß doch wenigstens eine Versicherung für ihre AussM^^geben werde, v. Ein Ausschuß überbringt dem Ambassador Casati diese Beschlüsse. Aus der ^ "dieses Ausschusses crgiebt sich, daß derselbe den Entschluß der Gesandten in Bezug auf den erste» ,deren Gutachten anheimstellt; in Bezug auf den zweiten erklärt er, daß es bis dahin nur dara» ltz ^habe, daß jemand vorhanden gewesen sei, der die Sache an die Hand genommen habe. DieGesandten über den ersten Punkt wird Oberst von Beroldingen und dessen Hauptleuten zur ^»»d^^.,,bracht. «I. Lucern trägt darauf an, den neuen Gubernator zu Mailand sDidagv Philipp de ^Marquis de Leganczj durch eine Gesandtschaft von zwei bis drei Herren im Namen der mit SP»»'^.^,bündcten Orte zu begrüßen. Die übrigen Gesandten, ohne Instruction, hinterbringen diesenHerren und Obern. Zugleich wird aber für gut erachtet, daß vor dieser Gratulation, sie werde P ^oder mündlich vollzogen, keine Verhandlung über etwas Anderes stattfinden solle. Nach Vollziehtselben können die andern gemeinsamen oder Privatgeschäfte mit dem Gubernator und den übrige' ^lichen Ministern verhandelt werden. ES wird auch zweckniäßig erachtet, daß die Deputierten siE d^alten Regimenter auf diese Zeit in Mailand sich befinden, damit die obrigkeitlichen Abgesandte» ^annehmeil können. Endlich wird Lucern ersucht, Appenzell-Jnnerrhoden, welches beim Bündnib ' i>>'Capitulatiou interessiert ist, von diesen Beschlüssen Keimtniß zu geben, v. Auf die Frage, ob d» .XIII Orte adressierte Schreiben des Kaisers (s. Absch. 739 o), welches einen Verweis enthielt, si>s

Zürich verfaßten Concept beantwortet werden soll, oder ob die katholischen Orte eine Antworterlassen sollen, vereinigt man sich dahin, daß Zürich in aller Orte Namen die Antwort abgctzsoll, da der Kaiser auch nicht an die katholischen Orte besonders geschrieben hat. t. Es wüs /ersucht, durch eine zweifache Gesandtschaft dem neu erwählten Bischof zu Chnr im Namen der ^tischen Orte zu gratulieren. (S. auch u. Sargans.) A. (S. u. Baden.) I». (S. u. ^

i. Da berichtet wird, daß der Streit zu Gersau noch nicht gestillt ist, und daß Etliche nochgebührlich sich betragen, wird ihnen in einem ernstlicheil Schreibeil zugesprochen, den Ausspn»''^,s ^zu leben, danlit die Herren lind Obern nicht veranlaßt würden, andere Nüttel zu ergreifen. ^>l''Anzug, „daß die königlichen Minister, was sie uns für Geld erlegen mit ihren Verehrung^»