Juli 1635. 949
dc>Z Zu erkennen, als hätte er im Namen seines Stiftes die allcrbilligste und älteste Ansprache an
„ . ^^m, an Eleven und Worms; laut Brief und Siegel seien solche dem Stift geschenkt worden und^ahre 1514 hätten die III Bünde mit Bischof Paul zu Chur und dieser mit ihnen Briefe errichtet umdO ullcr Obrigkeit, aller Nutzungen, Gefälle, Jntraden in selbigem Land, mit der Bedingung,
jeder Bund seinen Theil und der Bischof auch seinen vierten habe; ferner, daß, wenn Kriegdas Stift an denselben nicht mehr zu contribuieren habe, als es in selbigem Jahre aus jenen^Kche. Die Orte möchten also seinem armen Stift beistehen, daß es zu diesen Landen oder wenig-vierteir Theile laut der Convention gelange. — Das Ansuchen wird in den Abschiedülliix ^ Eigennützige Leute vertheuern durch Fürkauf das Getreide in hohem Grade, so daß es dem>»ir/ ^'"Mm Mann so zu sagen unmöglich ist, dasselbe zu erschwingen. Zu Verhütung dieses FürkaufsH.,,-"^^gende Ordnung gemacht: 1) Jedes Ort soll dem andern vermöge der eidgenössischen Bünde undj>^/^^usse den freien Karls gestatten. 2) Aller Fürkauf besonders durch die Juden soll abgeschafft undÄngste verboten werden, Victualien, Getreide, Vieh und dergleichen zu kaufen und außer^ 3) Wer Korn, Vieh, Schmalz und dergleichen verkauft, soll von der Obrigkeit einen glaub-
>>»l> schein beibringen, daß solches allein in den Städten und Orten, wo sie Burger und seßhafthalb und verbraucht und nicht außer Landes geführt werde. 4) Des Korns und des Fttrkaufs
^ ^ ^ Mandaten, die wieder erfrischt und in den gemeinen Vogteien publiciert werden
^ ^bleiben; die Dawiderhandclnden sind ohne Gnade an Leib und Gut hart zu strafen. DenLandvögten und Amtleuten wird befohlen, bei den Pässen und an andern Orten, wo es er-^ 6"ke Maßregeln zu treffen, damit aller Fürkauf und die Verführung außer Landes verhütet^rdi> ^ Ernste an seinen Ordnungen zu halten lind über die Uebcrtreter die
^krafe zrc verhängen wissen. Dem Angeber soll der vierte Theil von der Confiscation werden,liiij^j /^keit hat dafür zu sorgen, daß nicht zu viel Vieh außer Landes verkauft wird, auch in den Metzgenist, ^ ? Mte Anordnung zu treffen, daß das Fleisch im Preise nicht gesteigert werde, wie denn zu hoffensich ^ künftig im Preise eher sinken als steigen werde, v. Die Gesandten von Zürich und Bern lassenlischt, Mm, daß ihre Herren und Obern sich über die Kesselringsche Procednr und das so scharfe Urtheilweßwegen sie denil all die vier Orte geschrieben hätten. Weil ihnen wegen Jnfraction derun Thllrgau bisher keine Satisfaetion gegeben worden und ans besagtes Schreiben keine AntwortVier ^ suchen sie die unparteiischen Orte, ihnen zum Recht zu verhelfen, wollen aber zuvor derihrr Antwort erwarten und dann ihre Instruction eröffnen. — Die Gesandten der vier Orte erwidern,^ Obern hätten sich der Kesselringschen Sache nicht angenommen, sondern diese ihren Kriegs-diesrKesselring in die Hände gefallen sei, nach altem eidgenössischem Herkommen überlassen, und^ Einave als nach der Schärfe verfahren. Sie hätten keinen Befehl, weder viel noch
^>ter ^ rrden. Die Sache sei eine ausgemachte, und sie würden deßhalb weder jetzt noch künftig^ici^./^^ 6^M/ auch dieser Angelegenheit halber nichts in den Abschied nehmen. — Zürich und Bernbei hätten mit den Kriegsräthen nichts zu schaffen, sondern mit den Obrigkeiten, und lassen es
>»e,^ ,/^^ksbot und den Prvtcstationen verbleiben. — Die uninteressierten Orte thnn sich hierallf zusain-^ gütliches Mittel zu Beilegung der Sache zu finden, können aber nichts ausrichten, da die vier^ Erklärung beharren. — Hierauf ersuchen Zürich und Bern die uuparteiischen Orte nochmals,) dem Inhalt der Blinde zum Recht zu verhelfen, wiederholen ihre Protestation und das Nechtsbot