950 Juli 1635.
und verlangen, daß ihr Begehren in den Abschied gestellt werde. Die vier Orte erklären nochmals, das ^Sache eine ausgemachte sei, und wollen deßwcgen nichts in den Abschied nehmen. L. (S. n. Vier ein" ^Vvgteien nberh.) Zx. Der Münzen und besonders der ungcwichtigen Sorten halber wird verabschiedet, daßMünzen der kleinen Sorten noch ein Jahr lang gänzlich eingestellt sein und daß es der Taxe halberder letztes Jahr gemachten Evaluation verbleiben solle. Die Goldsortcn wird jedes Ort nach Gelegt "einzunehmen und auszugeben wissen. Weil viele Silbersorten stark beschnitten werden und viel zusind, soll mau selbige wägen. Weil sodann viele bündnerischc, nicht dem eidgenössischen Schrot gemäß ^prägte Münzen ins Land geführt werden, sollen selbige, wie letztes Jahr verabschiedet worden,sein, zuvor aber sollen die III Bünde schriftlich davon benachrichtigt werden, daß ihre Angehörige"^gutem Gelde auf die Märkre kommen müssen, widrigenfalls anderes als verrufen konfisciert würde. ,Gesandte von katholisch Glarus eröffnet, nach Inhalt des im Jahre 1623 errichteten Vertrages hätten wHerren und Obern den Hauptmann Ludwig Bussh zum Landvogt nach Werdenberg gewählt; dein Ver" >zuwider hätten ihre Mitlaudleutc von der protestierenden Religion demselben den Aufritt nicht .sondern einen andern Landvogt gewählt und aufgeführt; der Streit möchte dein Vertrag gemäßoder in den Abschied genommen werden, damit die Gesandten auf die nächste Tagleistung mit hinreicht ^Befehl abgefertigt werden können. — Der Gesandte von evangelisch Glarus erwidert, daß seine Herre" 'Obern auch gern den Handel beendigt sähen, wenn nur Schwyz sie zu den Vogteien Uznach und ^ .auch kommen ließe. — Schwhz erklärt sich bereit, Mittel aufsuchen zu helfen, durch welche eineguug zwischen den Landleuten beider Religionen herbeigeführt werden könne, insofern dieß ohne ^für seine Rechte geschehe. Man nimmt die Sache in den Abschied, damit die Gesandten auf die ^Taglcistung zu Baden mit Befehl abgeordnet werden können, den Handel zu einem erwünschten -bringen. R. (S. u. Freie Aemter.) Ir. (S. u. Thurgau.)
Man schc auch im Abschnitte Herrschaftscmgclcgcnhciten:
Landgrafschaft Thurgau. Ii. Art. 1LI. Zolle und Geleit.
Landliogtci Freie Aemter. ». Art. 12. Verwaltung im Allgemeinen.
Bier ciuictb. Vogteien iiberh. t. Art. 33. Verwaltung im Allgemeinen.
Confcrenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.
Brunnen. 1«35,3. Juli.
Landeöarchiv Nidwalden. .
Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Laudammann; Johann JakobRitter, Alt-Landammanu. Schwyz. Diethelm Schorn», Statthalter; Johann Kaspar Ceberg, ^Alt-Starthalter; Johann Gilg Aufdermaur, Alt-Statthalter und Landshauptmanu; Jtal Nediug, ^Herr und des Raths. Nidwalden. Kaspar Leu, Ritter, Landammann und Landshauptmanu; ^Vou Büren, Statthalter.
», l». (S. u. Bellenz ic.) v. Was der Heidcnhauptmaun Ursns wegen seiner im letzten .ge-bier Orte geleisteten Dienste sollicitiert, dessen.kann jeder Gesandte demselben möglichst zu Gunste"denk sein.