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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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946
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946 Juni 1635.

Gegenpartei der Küttel nicht angenommen wird, bewilligen ihnen die Gesandte!?, sofort das Gericht chversammeln, die vier Entsetzten wieder einzusetzen und ein billiges Urtheil zu fällen. Die Gegenp^verlangt, daß die Knttel vorerst um Gnade beten sollen, was aber die Gesandten nicht zulassen.Urtheil wird alsdann vom Gerichte gefällt und zwar so, daß die Knttel wiederum zu Laudleuten a»i?'

nommen seien und wie von Altem her ihr Landrecht nutzen und brauchen können, jedoch alle bisherlanfenen Kosten zu bezahlen haben. Ueber dieses Urtheil beschweren sich die Küttel und bitten die Gcsa>^um einen rechtlichen Sprnch. Dieser wird im Namen der Herren und Obern folgendermaßenSintemalen die Küttel niemals sich dem Rechte widersetzt, dasselbe ihnen aber abgeschlagen worden, ^jemand Andern? als bei ihren Schirmherren, Eid- und Bundesgenossen Recht gesucht, desgleichen dieübrige,? ehrbare,? Personen von ihren Aemtern gekommen sind, so soll das gegen sie ergangene U? 1gänzlich aufgehoben sein, sie, wie von Alte?,? her, für Landlente unter Androhung des Verlustes des Bu» ^rechtes gehalten, die Vier wieder an ihre Stellen gesetzt werden. Anstatt des streitigen pergamen^^Briefs sollen zwei besiegelte Vertragsbriefe ausgefertigt werden, welche jenen? Briefe die rechtegeben. Endlich sollen die Küttel nicht aus Schuldigkeit, sondern zu Erhaltung besserer Freundsch^Hälfte der Kosten bezahlen, die andere Hälfte soll die Widerpart an sich selbst haben, obwohl mangewesen wäre anders mit ihr zu verfahren. Dieses Urtheil soll übrigens den Gersauern an ihren ^unpräjndicierlich sein, insofern sie sich gebührlich verhalten werden. sDieses Urtheil wurde von Sclsth .Landammann und Rüthen der vier Schirmorte bestätigt. Staatsarchiv Luccrn: ActenI». (S. u. Sargans.) v. Uri hebt hervor, daß es mit den Durchzügen sehr unordentlich zugehe, ^das fremde Kriegsvolk erst, wenn es den Fuß auf das Land gesetzt habe, die Obrigkeiten anfrage, odergar nicht. Es schlügt vor, man möchte mit den? Abt von St. Gallen conferieren, daß er ohneseiner Eid- und Bundesgenossen kein Kriegsvolk in seine Landschaft hereinlassen, sondern, wennsolchen? hören werde, die Obrigkeiten davon benachrichtigen möchte. Der Anzug wird in dengenommen.

Man sehe auch in? Abschnitte HcrrschaftsanzclcgcnbeiteiuGrafschaft Sargalls. t». Art. 74. Kricgssachcn.

Jahrrcchnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XI! Orte zuLauis. 1L35, 24. Jnni (auf St. Johannis Bapt.).

Staatsarchiv Zürich. Kantoiisarchiv Tolotl>>ir».

Gesandte: Zürich. Johann Rudolf Nah,?. Bern. Wilhelm von Diesbach. Lucern.Razenhofer. Uri. Johannes Gamma. Schwyz. Michael Schorn», Seckelmeister. Unter'wa ^ ,Johannes Kirsiter, Bauherr. Zug. Jakob Brandenberg. Glarus. Andreas Schindler. Basel.

Rüdin. Freiburg. Jost Brünisholz. Sölothurn. Johann Ulrich Suri, Bauherr. Schaffh"^Bernhardin Huber, Pannerherr.

Das Verhandelte findet sich in? Abschnitte Hcrrschaftsangclegenheiten!

Vier cnnctli. Vogtcicn iibcrh. «. Art. 144. Geistliche Pfründen:e. x. Art. 146. Geistliche Pfründen

«I. „ 119. Verhältnis? zum Bischof von Como zc. Ii. „ 120. Vcrhältniß zun? Bischoft. „ 145. Geistliche Pfründen ?c. i. „ 121. Verhältniß zum Bischof