Juni 1635. 945
Zugleich haben die Obrigkeiten ihre Abgeordneten mit Vollmacht zu versehen, die in Wort und That demWieden Zuwiderhandelnden nach ihren: Gutsinden exemplarisch zu strafen.
Zu ii». Das Schreiben liegt beim Nicdwaldner- und Zugcr Exemplar.
m- Man sehe auch ini Abschnitte Hcrrschaftsangelcgcnhciten:
^"etli. Aogtcicn ilberl). t. Art. 118. Verhältnis zum Bischof von Como zc. I,. Art. 52. Polizeiliches.
"ktei Lltggarils. t. Art. 48. Privilegien.
Mainthal. It. Art. 227. Bruderschaft des l). SacramcntS.
74S.
Conferenz von Lucern, Uri, Schwyz und Unterwalden.
Gersau. 1635, 2V. Juni.
Staatsarchiv Lucer». Msch.äo anno t«ZS. Vd.XXV. kol.87.
Gesandte: Lucern. Jakob Bircher, Alt-Bauherr; Johann Jakob Sonnenberg, Ritter, beide desAlt^' tlri. Johann Peter von Roll, Ritter, Landammann; Johaitit Heinrich Zum Brunnen, Ritter,
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'"»dainmann. Schwyz. Johann Sebastian Abhberg, Landammann; Johann Rigert, des Raths.
Ewalden. Wolfgang Stockmann, Ritter, Landammann, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Land-den Nidwalden.
Diese Conferenz wurde von den Schirmorten Gersaus zur Beilegung des Gersauer StreitesDer ^ ^ Gesandten von Schwyz erzählen den Verlauf des Streites von dessen Anfang an.
bestand zwischen dem Ammann, der Mehrzahl der Räthe und der Gemeinde gegenüber demdie P schlecht der Kiittel. Als die Erbitterung immer stieg, waren Uri und Schwyz beauftragt worden,ka»i vergleichen. Versuche dazu wurden zu Gersau und Brunnen gemacht. An letzterm Orte
der.stüttcl halber ctwelchermaßen ein Vergleich zu Stande und zwar dadurch, daß einem besiegelten'^'"^tmen Briefe von 1528, welchen die Gemeinde unrichtig ausgelegt hatte, die richtige ErklärungLandsgemeindc aber that sich, noch ehe ihr dieser Vertrag eröffnet worden war,P^.- wid bald nahm der Streit so sehr zu, daß allerhand Frevel begangen und vier „erhabene""schart Rigert, Alt-Ammann, Hans Nig, Seckelmeister, Andreas Kamenzind, Kirchenvogt, Hans^>>r'd^"igere, uilsrer l. Frauen Pfleger, welche den Küttel beigestanden waren, ihrer Acmter entsetztVenGesandten stellen mli: an die beiden Parteien die Frage, ob sie den bereits vorhandenen!i»idt^ ^"wchmen wollen. Da die Küttel antworten, daß sie die Entscheidung der Sache einfach den Ge-die ^ttgeben hätten, daß die Vorgesetzten aber sich hätten verlauten lassen, daß sie zwar blos etwas, d. h.
geben ' Interpretation des Briefes, aber nicht die Entscheidung über das Landrecht und die Kosten übcr-5"stru
ihnen
-ä.^Mten, so beschließen die Gesandten die Parteien rechtlich gegen einander anzuhören und kraft ihrerArs!"rechtlichen Spruch ergehen zu lassen. Die Küttel beschweren sich nun, daß der genannte
-. ^ tmb obwohl etliche für Landleute erkannt worden> "wen zum Nachtheil ausgelegt worden scc, un ' ^ abgeschlagen worden sei. Nachdem
^ sie doch aus dem Laudrecht gestoßen "nd ch^das^Rech^ Z^nMgste, wenn die Parteien
^ Parteien einander repliciert haben, halten dce 'es ^ würden. Da dieser Vorschlag von der
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