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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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941
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Juni 1635. 9-11

^'"ivvrt entwerfen lind selbige auf die Jahrrechuuug nach Baden bringen. «I. Wegen der bei der Kronei^^ch ausstehenden Gelder soll der Ambassador zu Solothnrn von Zürich aus in der vier evangelischenhc»' ernstlich angeinabnt und ihm der Unterschied zwischen den Pensionen und den baar dargclie-

^ Kapitalien bemerklich gemacht, ihin auch die Größe der aufgelaufenen Zinsen vorgestellt werden;soll ex ersucht werden, daß er eine erklecklichere Summe, als er in Aussicht gestellt habe, verab-^ K" 'Nächte. Was in Beziehung ans das Paßbegehreil vorgebracht worden ist, das von dem Köllig>i>, ""d dem Herzog von Lothringen für drei bis fttnfthalb tausend Mann kaiserlichen Kriegsvolkes/^ neulich gestellt worden ist, wird jeder Gesandte zu berichten wisseil. Obgleich es besser wärePaßbewilligungen immer nach einem Beschluß sämmtlichcr Orte gegeben würden, so kann man1 Wege,, Ungewißheit der Fälle, Zeiten und Unistände nichts Bestimmtes beschließen. Es sollen aberes Wenigen Orte, welche lim dergleichen Paßbewillignngen angesprocheil werden, die übrigen, so vielund Gelegenheit zulassen, umständlich benachrichtigen und zugleich ihr eigenes Gutachten eröffnen.Fällen wird man sich «lach den Zeitnniständen einigermaßen richten müssen, t'. Zürich berichtet^älnd der Kesselringschen Angelegenheit, was für Schimpf lind Spott sowohl Zürich als Bernhäii, ^ Uicr Orten lind deren Kriegsrätheil hätten erleideil müssen, und zu was sie sich entschlossen'Cimlich die Sache bis ans künftige Jahrrechnnng ruhen zu lassen, dann aber an die vier Orte diehält' ^ ^Kllcn, wessen sich Zürich und Bern in Betreff der Haltung der Bünde von ihnen zu versehen' ^ ub sie ihnen das Rechtgesteheil" wollten. Im Falle einer abschlägigeil Antwort sollteil die^issi^^" ernstlich um ihre Hülfe angerufen werden, damit das alte eidgenössische Band nicht"Kc>, >! Beharren die vier Orte ans ihrer Meinung, so solle man in gemeinsamen Angelegenheiten

^Kgsräthen nicht mehr sitzen, wohl aber nach vorhergegangener Protestation bei den besondern^"^'stsgeschäften. Ein Theil der Gesandteil ist der Ansicht, daß die beabsichtigte Prvtestation nn'^""9 des Beisitzes neben den Kriegsräthen der vier Orte nicht das Mittel sei, wodurch dem Ge->»i^ ^"lfen werde. Ein Gegennrtheil wird auch nicht für zweckmäßig erachtet; für zweckmäßiger werden^iseii ""gesehen. Die vier Orte würden sich die Söndernng der beiden Städte zu Nntze zn machen^ii^s'-^ davoil würde ein gänzlicher Bruch des eidgenössischen Bnndes sein; ob aber dieß

^cibi s dermaligen Verhältnissen zulässig sei, sei leicht zn erwägen. Schließlich wird

^ vor der gemeinsamen Zusammenkunft beide Städte sich schriftlich gegen einander er-

^ "ergleicheir sollen, >vie dieser Handel ans derselben anznregen, was zn thnn oder z>l lassen seinsie untereinander ausmacheil, soll Basel lind Schaffhanseil zuvor auch mitgetheilt werden.

Kilian Kesselring selbst geschriebene Snpplication abgelesen und in den Abschied""d Schaffhausen begehrt Rath, wie es sich wegen der Gebietsvcrletznng durch die Hohentwicler

flir ihnen im Klettgan und an andern Orten erbeuteten Sachen zn verhalten habe. Es wird

->»s ^ ^si'ndeil, daß Zürich in seinein und Schaffhansens Namen mit Gelegeilheit an den CvniinandantenI». z-, ^'äwiel hierüber, und was sonst noch wegen Zürichs Angehörigen Vonnöthen sein möchte, schreibe.

^ Gunsten der eidgenössischen Kanflente ein Empfehlungsschreiben an den Ambassadori>c>s <si> - ^9ehrter Maßen in der evangelischen Orte Namen abgehen lassen und ihn dabei in Bezug ansdas ist Beziehung derjenigen Hab und Güter, deren Besitzer zwar eidgenössischeselche ü'Frailkrcich geboren siild"j freundlich ersuchen, bei derDoanne" zn Lyon, welche dermaleil^cr anficht, um einen Stillstand bis zn des Kölligs endlicher Entscheidung anzuhalten.